Kennzeichen in Sachsen

Kfz-Kennzeichen in Sachsen

Ab sofort -01.11.2012- sind die "Heimatkennzeichen" in den entsprechenden Kfz-Zulassungsstellen im Freistaat Sachsen erhältlich.
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) hat dazu entsprechende Verfahrensregelungen an die Zulassungsbehörden verschickt. Die "Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften2 - so der offizielle Name - ist zum 1. November 2012 in Kraft getreten. Sie ermöglicht die Wiedereinführung von 45 noch gültigen, aber auslaufenden Unterscheidungszeichen ("Altkennzeichen") in Sachsen.

Das Wichtigste zur neuen Kraftfahrzeugsteuer: Das neue Modell betrifft alle Halter eines Pkw mit Erstzulassung ab 1. Juli 2009. Pkw, die vor dem 1. Juli 2009 zugelassen wurden, werden grundsätzlich nach altem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt. Ausnahme: Für Pkw mit Erstzulassung zwischen 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 gelten Besonderheiten.(Quelle: Bundesfinanzministerium)

Euro- Autokennzeichen: Beim heute üblichen Euro- Kennzeichen (seit 1994) ist die Schrift fälschungserschwert. Daher sind jetzt auch die Buchstaben I, O, Q, B, F und G im Mittelteil freigegeben. Mit diesem Kfz-Kennzeichen braucht man in allen Ländern der EU kein ovale "D"- Schild mehr. Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk der Zulassungsbehörde und einer Erkennungsnummer. Die setzt sich aus ein oder zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern zusammen. Auf die Nationalität innerhalb der EU weist das Kürzel auf dem blau unterlegten Feld hin.
Kennzeichen Motorrad / Quad / Traktor: zweizeilige Schilder (FE- Schrift oder DIN-Schrift) für Motorräder. Die Breite des Nummernschildes richtet sich nach der Anzahl der Buchstaben und Zahlen. Die Abbildung zeigt die Ausführung als Normalkenzeichen. Sehr stark hat sich bei den Motorrädern das Saisonkennzeichen durchgesetzt. Ab April 2011 sind kleinere Motorradkennzeichen möglich.
Saisonkennzeichen: Das Saisonkennzeichen gibt es für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr über benutzt werden (z.B. Cabrios, Wohnmobile oder Motorräder). Dann ist das Fahrzeug nur in dem angegebenen Zeitraum zugelassen, hier: Januar bis April. Das Fahrzeug ist für volle Monate zugelassen, mindestens zwei Monate und höchstens elf Monate. Die alljährlichen An- und Abmeldungen entfallen. Während der Ausschlusszeiten besteht kein Versicherungsschutz. Eine Kombi mit Oldie-Kennzeichen ist möglich.
Kennzeichen für Oldtimer: können historische Fahrzeuge erhalten, die mindestens 30 Jahre alt sind und vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeug- technischen Kulturgutes dienen. Hierzu ist eine besondere Begutachtung erforderlich. Die Autosteuer wird pauschal erhoben. Das H-Kennzeichen ist für den Dauerbetrieb der Fahrzeuge gedacht.
Kennzeichen für Oldtimer: können historische Fahrzeuge erhalten, die mindestens vor 30 Jahre erstmals in Verkehr genommen sind, weitestgehend dem Orginalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind. Hierzu ist eine besondere Begutachtung erforderlich. Die Autosteuer wird pauschal erhoben. Das rote 07-Kennzeichen genügt, wenn betreffende Fahrzeuge an Veranstaltungen teilnehmen, die laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) "der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Für Fahrten von und zu solchen Veranstaltungen benötigen Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung. Probe- und Überführungsfahrten sowie für Fahrten in die Werkstatt sind damit ebenfalls erlaubt."
Grünes Kennzeichen: gibt es für steuerbefreite Fahrzeuge, wie z.B. Land- und Forstwirtschaft, bestimmte Anhänger, Arbeitsmaschinen, Baumaschinen und Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen. Bestimmte Fahrzeuge erhalten jedoch keine grünen Autokennzeichen, auch wenn diese steuerfrei sind. Dies gilt vor allem für Behördenfahrzeuge, diplomatische und konsularische Fahrzeuge, Linienbusse, Kleinkrafträder.
Kurzzeitkennzeichen: ist ein Straßenverkehrs-Kennzeichen, welches für Fahrzeugüberführungen, Prüfungs- und Probefahrten gedacht ist. Es ist nach Anmeldung 5 Tage gültig. In dieser Zeit dürfen Sie das Kennzeichen mit nur einem Fahrzeug benutzen. Sie benötigen für ein Kurzzeitkennzeichen keine gültige AU (TÜV) oder Umweltplakette. Allerdings muss das Fahrzeug verkehrssicher sein.
Rote Nummern: Das Gegenstück des Kurzkennzeichens für laut Gesetz "zuverlässige" Händler, Hersteller- und Kfz-Werkstätten ist das rote Kennzeichen, das an unterschiedlichen Fahrzeugen für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten ausgegeben wird. Die Erkennungsnummer besteht nur aus Ziffern beginnt mit "06".
Ausfuhrkennzeichen: In der Bundesrepublik Deutschland handelt es sich dabei um ein Kennzeichen mit rotem Rand rechts und Datumsfeld. Dieses Datumsfeld (mit Tag / Monat / Jahr), das auch als Ausfuhrmerkzeichen bezeichnet wird, gibt den letzten Tag des Versicherungsschutzes an. Bis spätestens zu diesem Datum muss das Fahrzeug die Bundesrepublik verlassen haben, da es dann ohne Zulassung und Versicherungsschutz ist und nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt oder abgestellt werden darf. Gültigkeit maximal zwölf Monate. Zur Erteilung müssen neben den Zulassungsbescheinigungen unter anderem Nachweise einer speziellen Kfz-Haftpflichtversicherung sowie über eine gültige Hauptuntersuchung vorgelegt werden.
Mofakennzeichen: Das Versicherungskennzeichen für Mofas, Kleinkrafträder (auch Roller) und maschinell angetriebene Krankenfahrstühle dient als Nachweis der erforderlichen Haftpflichtversicherung. Dieses Kennzeichen wird nicht durch die Zulassungsstellen, sondern durch die Versicherungen ausgegeben und muss jährlich erneuert werden. Es gilt 12 Monate jeweils vom 1.März bis 28/29. Februar. Die Farbe der Beschriftung wechselt jedes Jahr.
Kennzeichen für E-Autos: Sie sehen aus wie EU-Kennzeichen, haben aber ein "E" hinter der Erkennungsnummer, das Sonderrechte und Vorteile signalisiert. Kommunen dürfen E-Autos, Plug-in-Hybride oder E-Autos mit Brennstoffzelle kostenloses Parken einräumen, Zufahrtsbeschränkungen aufheben oder Busspuren für Stromer freigeben.
Das Wechselkennzeichen: Mit ihm können zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse mit einem Kennzeichen zugelassen werden - es sich also um zwei PKW, zwei Wohnmobile oder zwei Anhänger handeln. Ein Wechselkennzeichen darf immer nur an einem der beiden Fahrzeuge geführt werden. Das jweils nicht genutzte Fahrzeug muss auf Privatgrund parken. Es besteht aus zwei Teilen: Einem Teil, der am Fahrzeug verbleibt, und einem aufsteckbaren Zusatzteil, das ein Fahrzeug für die Benutzung auf der Straße gültig macht. Der Vorteil: Für einen Zweitwagen kann diese Kennzeichenvariante günstigere Versicherungskonditionen bringen.
Feuerwehrzufahrt: Das Problem der "amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt" ist immer wieder Diskussionsthema. Dies liegt daran, dass die StVO ein amtliches Verkehrszeichen "Feuerwehrzufahrt" nicht kennt, sondern die Kennzeichnung landesrechtlichen Vorschriften überlassen wurde.

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