Willkommen in Sachsen, am 25.08.2026
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25. August
Namenstag
Ebba, Elvira, Gregor, Josef, Ludwig, Patricia,

Kalenderblatt

2020 - Der Konjunktureinbruch hat erstmals seit 2011 ein Defizit in der Staatskasse ver­ur­sacht. Im ersten Halbjahr gaben Bund, Länder und Gemeinden sowie Sozial­versi­cher­ungen 51,6 Milliarden Euro mehr aus, als sie ein­nah­men, berichtet das Statistische Bundesamt.


2010 - Umstrittenes Projekt "Stuttgart 21": Begleitet von Protesten beginnt der Hauptbahnhof-Teilabriss.


1997 - "Mauertote": DDR-Politiker Krenz, Schabowski und Kleiber zu Haftstrafen verurteilt.


1991 - Linus Torvalds gibt in einem Usenet-Posting an die dem Minix-System gewidmeten Newsgroup die Arbeit an einem freien Betriebssystem bekannt. Es entsteht Linux.


1988 - Ein Großbrand zerstört weite Teile der historischen Altstadt von Lissabon.


1986 - In der DDR wird die Verwendung von Euroschecks zugelassen. Sie können bis zu einer Höhe von 400 D-Mark bei der Staatsbank der DDR eingelöst werden. Auch Intershops, Interhotels, Mitropa-Hotels, DDR-Reisebüros oder Fahrkartenausgaben der Reichsbahn nehmen die Schecks entgegen.


1967 - Vizekanzler Willy Brandt gibt auf der IFA in Berlin den Startschuss für das Farbfernsehen in der BRD. Die am selben Abend im ZDF ausgestrahlte Spielshow »Der goldene Schuss« ist die erste in Farbe gezeigte TV-Sendung des deutschen Fernsehens.


1956 - Stockholm: Das Wrack der 1628 untergegangenen "Vasa" wird entdeckt.


1944 - Alliierte Truppen befreien das nach einer Befehlsverweigerung des deutschen Stadtkommandanten Dietrich von Choltitz unzerstörte Paris.


1941 - Sowjetische und britische Truppen marschieren im Rahmen der anglo-sowje­ti­schen Invasion des Iran in den Norden und Süden des neutralen Irans ein. Bis zum 17. September kommt es zu einer vollständigen Besetzung des Landes, die bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs andauert.


1939 - Großbritannien und Polen schließen einen Beistandspakt.


1921 - Reichsaußenminister Rosen und der amerikanische Geschäftsträger in Berlin, Dresel, unterzeichnen den Friedensvertrag zwischen den USA und dem Deutschen Reich.


1919 - Das bayerische Kriegsministerium wird aufgelöst, die Soldaten der Bayerischen Armee in die Reichswehr integriert. Die Weimarer Verfassung behält die Landesverteidigung allein den Aufgaben des Reichs vor.


1758 - Während des Siebenjährigen Krieges besiegt Friedrich der Große (Preußen) in der Schlacht bei Zorndorf (heute Sarbinowo in Polen) eine überlegene russische Streitmacht.


Wider dem Vergessen

In der Nacht vom 25.08.2018 zum 26.08.2018 wurde ein Mann in Chemnitz "abgeschlachtet".

Perfekte Zeiteinteilung

eine Woche vor der Landtagswahl.
Die Revision findet ja zum Glück nach der Wahl statt.

Ergebnis?: Reduzierung Strafmaß auf ca. 2,5 Jahre. Anrechnung der Untersuchungshaft und damit wird der Rest zur Bewährung ausgesetzt.

Klingt das unwahrscheinlich?

Und der flüchtige Hauptverdächtige wurde immer noch nicht gefunden! Warum?

Neuneinhalb Jahre Haft nach der Chemnitzer Messerattacke

Erschienen am 22.08.2019

Für Sie berichtet: Jens Eumann

Zu den tödlichen Stichen vom Stadtfest gibt es ein Urteil. Rechtskraft hat es noch nicht. Zudem ist ein Verdächtiger noch flüchtig.

Dresden - Im Prozess nach der tödlichen Messerattacke auf den 35-jährigen Chemnitzer Daniel H. ist der angeklagte Syrer Alaa S. am Donnerstag zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nur Tage bevor sich die Tat vom 26. August 2018 erstmals jährt, sprach die Strafkammer des Chemnitzer Landgerichts den 24-jährigen Asylbewerber des gemeinschaftlichen Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat bereits ihr Revisionsbegehren angekündigt.

Alaa S. zwischen einem Dolmetscher und seiner Verteidigerin Ricarda Lang. Alaa S. zwischen einem Dolmetscher und seiner Verteidigerin Ricarda Lang.
Foto: Matthias Rietschel

Das Urteil sei "unbeeindruckt von der politischen Dimension des Falles" gefällt worden, allein "anhand der erwiesenen Tatsachen", betonte die Vorsitzende Richterin Simone Herberger. Mit der politischen Dimension meinte sie jene asylfeindlichen Demonstrationen und rechtsextremen Ausschreitungen, die die Messerattacke vom Stadtfestwochenende im letzten Herbst in Chemnitz ausgelöst hatte. Wegen seiner Äußerungen zur angeblich fragwürdigen Authentizität eines sehr wohl echten Videos von rechten Übergriffen hatte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, seinen Job verloren. Der Fall löste eine Regierungskrise in Berlin aus. Im Prozess hatte die Verteidigung darauf beharrt, eine von all dem losgelöste Gerichtsverhandlung sei kaum möglich. Dem trat die Vorsitzende Richterin entgegen.

Auch konterte sie die in der öffentlichen Darstellung des Prozesses bisher dominierende Sicht der Verteidigung, es gebe keine Beweise gegen den Angeklagten. Sie nannte vier Zeugen dafür, dass Alaa S. das Opfer zusammen mit dem flüchtigen und international gesuchten Iraker Farhad A. angegriffen hatte. Auch sei der Hauptbelastungszeuge, der als Einziger "stechende" Bewegungen beider Tatverdächtigen beschrieb, anders als von der Verteidigung dargestellt, keineswegs unglaubwürdig. Vom Durchreichefenster eines Imbisslokals in der Chemnitzer Innenstadt, 50 Meter vom durch Laternen hell erleuchteten Tatort entfernt, hatte der Döner-Koch Younis al N. das Geschehen beobachtet. "Belastungseifer" habe er nicht erkennen lassen, auch nie davon gesprochen, ein Messer gesehen zu haben, was ihn bei 50 Metern Abstand in der Tat unglaubwürdig gemacht hätte. Die Kammer sei überzeugt, dass der Zeuge zunächst "Erlebtes geschildert" habe und nur durch regelrechte Bedrohungen in spätere Widersprüche getrieben worden sei. Doch stützten die Aussagen der anderen Zeugen die seinen. "Wie ein Puzzle" lasse sich der Hergang der Nacht so "schlüssig zusammenfügen", führte die Richterin aus.

Der flüchtige Verdächtige Farhad A. sei mit dem späteren Todesopfer ins Gespräch gekommen und in Streit geraten. Nach einem Handgemenge habe sein lautes Geschrei den Angeklagten und andere aus dem nahen Dönerladen hinzueilen lassen. Der bei der Tat ebenfalls verletzte Dimitri M. habe den Angeklagten anhand seiner Kleidung klar als den Angreifer festgestellt, der auf Daniel H. losging. Der Angeklagte habe dessen Kopf zu sich gezogen und seine Hand mehrfach in Richtung von Daniel H.s Oberkörper schnellen lassen. Dort hin, wo später die Stichwunden festgestellt wurden. "In der Gesamtwürdigung besteht kein Zweifel zur Schuld des Angeklagten", so die Richterin.


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