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1951 - wurde das Hauptquartier der Vereinten Nationen eröffnet. Obwohl das vom Hauptsitz der Vereinten Nationen genutzte Gebiet in New York auf US-Territorium liegt und als internationales Gebiet zählt, ist es an die lokalen, staatlichen und bundesstaatlichen Gesetze gebunden.
1917 - Das Deutsche Reich erklärt im Ersten Weltkrieg neuerlich den uneingeschränkten U-Boot-Krieg, was wenige Monate später zum Kriegseintritt der Vereinigten Staaten führen wird.
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1905 - Das Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat etabliert in Frankreich das heute noch geltende Prinzip des Laizismus. Die Trennung von Kirche und Staat verschlechtert für Jahre das Verhältnis des Landes zur katholischen Kirche.
1900 - Fertigstellung der Kairoer Eisenbahn in Ägypten und Inbetriebnahme des ersten Zugdienstes.
Anderer Blick der Woche
Von
Sebastian Lange
Redaktor NZZ Deutschland
04.12.2025, 18.00 Uhr 3 min
Thomas Trutschel / Imago
Er legt den Finger in die Wunde. Der christlichdemokratische Innenminister Hessens, Roman Poseck, hat zur halbjährlichen Konferenz mit seinen Amtskollegen einen Vorschlag mitgebracht:
Mit der Idee liegt Poseck richtig. Denn die hohen Zahlen von Einbürgerungen schaffen Fakten, während Deutschland politisch über das Thema Migration geradezu zerrissen ist.
Der Vorschlag zielt auf die Migranten ab, die seit 2015 in grosser Zahl vor allem aus Syrien nach Deutschland gekommen sind und keinen Anspruch auf Asyl haben. Wegen des Kriegs in ihrer Heimat haben sie aber oft den subsidiären Schutz erhalten. Sie können also bleiben, solange ihnen eine Rückkehr nicht zugemutet werden kann.
Das jedenfalls ist die Idee, zu der sich sogar die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel bekannte: "Wir erwarten, dass, wenn wieder Frieden in Syrien ist und wenn der IS im Irak besiegt ist, dass ihr auch wieder, mit dem Wissen, was ihr jetzt bei uns bekommen habt, in eure Heimat zurückgeht", sagte sie in der ihr eigenen Diktion im Januar 2016. Befristeter Schutz also und Erwerb von Qualifikationen, um ein zerstörtes Land wieder voranbringen zu können - so die Idee.
Heute sind die Bürgerkriege in Syrien und dem Irak vorbei, und es leben insgesamt etwa 380.000 Menschen in Deutschland, die zur Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten gehören. Über 96.000 Einbürgerungen allein von Syrern und Irakern gab es im vergangenen Jahr.
Man sollte Roman Poseck keine Ausländerfeindlichkeit unterstellen. Man sollte den Eingebürgerten auch nicht pauschal den Willen zur Integration absprechen. Posecks Vorschlag zeugt jedoch von einem Realismus, der einem dysfunktionalen europäischen Zuwanderungssystem Rechnung trägt. Denn die Kombination eines unzureichenden Schutzes der EU-Aussengrenzen und mangelnder Kooperation zwischen den europäischen Staaten bewirkt, dass Migranten sich ihr Zielland de facto selbst auswählen können. Und dabei gilt praktisch die Regel: Wer einmal im Land ist, bleibt es auch. Denn Abschiebungen gibt es nur wenige - und nach Syrien bis jetzt gar keine.
Vor allem aber erweckt dieser schnelle Wechsel den Eindruck, es sei bloss ein bürokratischer Akt, Deutscher zu werden; ein bürokratischer Akt, der eine rein aufenthaltsrechtliche Frage sei. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist aber ein Privileg. Wer sie erlangt, hat teil an der Souveränität des Volkes, wie es in Artikel 20 des Grundgesetzes formuliert ist: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." Die deutsche Staatsangehörigkeit ist überdies so etwas wie eine europäische "Staatsangehörigkeit", weil sie mit Privilegien und Freiheiten verbunden ist, die Europa seinen Bürgern gewährt.
Der Weg zur Einbürgerung sollte also anders verlaufen. Der hessische Innenminister hat jedenfalls den passenden Denkanstoss geliefert.
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