Namenstag
Lambert, Richardis,
Kalenderblatt
1997 - 89 Staaten einigen sich auf ein Verbot von Antipersonenminen. Die USA machen nicht mit. Totalverbot von APM wurde als Völkerrechtlicher Vertrag angenommen.
1994 - Die USA intervenieren mit der Stationierung von Soldaten - nach 1915 zum zweiten Mal in der Geschichte des Landes - in Haiti, um später Jean Bertrand Aristide wieder ins Präsidentenamt einzusetzen.
1973 - Die BRD und die DDR werden in die Vereinten Nationen (UN) aufgenommen.
1970 - Der Prozess um gesundheitsschädliche Wirkungen des Schlafmittels Contergan wird eingestellt.
1961 - UN-Generalsekretär Dag Hammarskjöld stirbt beim bis heute ungeklärten Absturz seines Flugzeugs an der Grenze zwischen der abtrünnigen kongolesischen Provinz Katanga und Nordrhodesien (dem heutigen Sambia). Der Schwede war auf dem Weg zu einem Vermittlungstreffen mit dem Präsidenten Katangas, Moische Tschombé.
1950 - Kommunistenhatz in den USA: Charlie Chaplin darf nach einer Europavisite nicht wieder einreisen.
1947 - Der amerikansiche Geheimdienst »Central Intelligence Agency« (CIA) nimmt seine Arbeit auf.
1944 - Bei der Versenkung des mit alliierten Kriegsgefangenen und indonesischen Zwangsarbeitern "beladenen" japanischen Frachters Jun´yo Maru, einem Höllenschiff, durch das britische U-Boot HMS Tradewind vor der Südwestküste von Sumatra sterben im Pazifikkrieg etwa 5.620 Menschen. 723 Überlebende werden von Japan als Zwangsarbeiter auf der Death Railway eingesetzt.
1944 - Bei einem Luftangriff der Alliierten wird die Stadt Wesermünde (heute Bremerhaven) fast völlig zerstört.
1934 - Die Sowjetunion wird in den Völkerbund aufgenommen. 1939 wird sie wegen des Angriffs auf Finnland («Winterkrieg») wieder ausgeschlossen.
1929 - Die Marke »Tempo« für das erste Einmal-Taschentuch aus reinem Zellstoff wird beim Reichspatentamt in Berlin als Warenzeichen eingetragen.
1851 - Die »New York Times« erscheint als »New-York Daily Times« erstmals.
1794 - Während der Französischen Revolution entscheidet sich der Nationalkonvent für den Laizismus, die Trennung von Religion und Staat.
1635 - Der habsburgische Kaiser Ferdinand II. erklärt Frankreich den Krieg. Damit wird die letzte und grausamste Phase des Dreißigjährigen Krieges eingeleitet.
Anderer Blick der Woche
15.09.2026, 06:13 Uhr 8 Min
© Ardan FUESSMANN/imago
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat kürzlich über den Fall eines jemenitischen Mannes entschieden, dem im Jahr 2018 in den Niederlanden Asyl gewährt worden war. Der Mann, A. A., hatte im Jemen insgesamt 13 Kinder bei drei Ehefrauen zurückgelassen. Nur ein Jahr nach seiner Ankunft in den Niederlanden beantragte er die Überführung aller 16 Personen in die Niederlande zum Zwecke der "Familienzusammenführung" gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Die Niederlande teilten ihm jedoch mit, dass sie die Polygamie nicht anerkennen. Er musste sich daher für eine Ehefrau und eine Gruppe von Kindern im Rahmen der Familienzusammenführung entscheiden. Er entschied sich für eine der Ehefrauen und ihre acht Kinder, bestand jedoch darauf, auch die beiden anderen Ehefrauen und deren fünf Kinder mitbringen zu dürfen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigte die Entscheidung der niederländischen Behörden. Polygamie ist in keinem europäischen Land rechtlich anerkannt. Daher konnte sich die niederländische Regierung auf die "öffentliche Ordnung" berufen, um die Anträge auf Nachzug weiterer Familienangehöriger abzulehnen. Dennoch leben eine der Ehefrauen von A. A. sowie acht seiner Kinder inzwischen in den Niederlanden - vermutlich auf Lebenszeit. Laut einer neuen Studie der Universität Amsterdam mit dem Titel "Borderless Welfare State" belaufen sich die Kosten für Sozialleistungen, Bildung, Wohnraum und andere Leistungen für Neuzuwanderer in den Niederlanden derzeit auf 27 Milliarden Euro pro Jahr.
Migranten aus dem Nahen Osten und Nordafrika kosten den Steuerzahler im Laufe ihres Lebens weit mehr, als sie an Steuern beitragen. Die Entscheidung eines Beamten über einen einzigen Mann im Jahr 2018 bedeutet also, dass sich der niederländische Staat und die niederländische Gesellschaft nun mit insgesamt zehn Migranten aus einem Land auseinandersetzen müssen, das sich kaum stärker von den Niederlanden unterscheiden könnte. Und zwar für den Rest ihres Lebens.
In den letzten Jahren hat Deutschland etwa 100.000 Personen Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen zur Familienzusammenführung erteilt. Das ist mehr als doppelt so viel wie vor 2015. Diese Personen werden nicht aufgrund ihrer Verbindungen zu Deutschland oder ihrer Fähigkeit, einen Beitrag zur deutschen Gesellschaft zu leisten, ausgewählt. Das einzige Kriterium ist, dass sie mit jemandem verwandt sind, der bereits einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat. Viele dieser bereits ansässigen Personen sind erfolgreiche Asylbewerber oder gehören zu der sehr großen Gruppe von Ausländern, die subsidiären Schutz genießen. Das heißt, sie haben keinen Anspruch auf Asyl, können aufgrund instabiler oder gefährlicher Verhältnisse in ihren Heimatländern jedoch nicht dorthin zurückgeschickt werden.
Ein wichtiger Faktor, der diese Zahlen im Bereich der Familienzusammenführung beeinflusst, sind die Urteile europäischer Gerichte, insbesondere des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Jahrzehntelang bestätigte der Gerichtshof weitgehend das Recht der Mitgliedstaaten, die Familienzusammenführung nach eigenem Ermessen zu regeln. Nach der Jahrtausendwende schlug der Gerichtshof jedoch einen aktivistischen Kurs ein.
In einem vom Europarat veröffentlichten Bericht heißt es dazu: "Die Rechtsprechung hat sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt und bietet nun einen stärkeren Schutz der Menschenrechte, insbesondere wenn es um die Rechte von Kindern geht." Die Entscheidungen des Gerichtshofs zur Familienzusammenführung stützen sich in erster Linie auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der schlicht lautet: "Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz." Auf der Grundlage dieser 16 Wörter - von denen sich nur elf auf das Familienleben beziehen - haben der EGMR und andere Gerichte ein ausgeklügeltes Rechtsgefüge errichtet.
Der Gerichtshof hat die Anforderungen, die ein in Europa ansässiger Flüchtling erfüllen muss, um Familienangehörige bei der Einreise in europäische Länder zu unterstützen, kontinuierlich gesenkt. So hat der Gerichtshof beispielsweise entschieden, dass von einer Person, die Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz genießt, nicht erwartet werden kann, sich mit ihrer Familie in ihrem Heimatland ein neues Leben aufzubauen. Früher mussten Flüchtlinge nachweisen, dass die Familienzusammenführung in Europa der einzige Weg zur Wiederherstellung ihres Familienlebens ist. Nun müssen sie lediglich nachweisen, dass dies der "am besten geeignete Weg" dazu ist.
Der Gerichtshof hat zudem die Nichtdiskriminierungsbestimmungen des Artikels 14 EMRK herangezogen, um das Recht auf Familienzusammenführung auszuweiten. In einem Fall ging es um ein dänisches Gesetz, das es eingebürgerten dänischen Staatsangehörigen erst erlaubte, ausländische Familienangehörige nachzuholen, wenn sie seit 28 Jahren die Staatsangehörigkeit besaßen. Dies, so entschied der Gerichtshof, verstieß gegen das in Artikel 14 verankerte Verbot der Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft, da von dieser Regelung vermutlich vor allem Personen betroffen waren, die nicht dänischer Herkunft waren.
In einem anderen Fall aus Kroatien entschied der Gerichtshof, dass eine erwachsene kroatische Frau berechtigt war, ihre in Bosnien-Herzegowina lebende Lebensgefährtin im Rahmen der Familienzusammenführung nach Kroatien nachzuholen, obwohl die beiden nie zusammengelebt hatten und erst seit zwei Jahren ein Paar waren. In Fällen, in denen Kinder betroffen sind, hat der Gerichtshof erklärt, dass das "Wohl des Kindes" stets der maßgebliche Faktor sein muss. Diese Doktrin führt regelmäßig zur Übersiedlung des Kindes, da die Bildungs-, Gesundheits- und Sozialleistungen in Europa fast ausnahmslos großzügiger sind als im Herkunftsland.
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Den meisten Menschen erscheint es sinnvoll, dass Kriegsflüchtlinge, die sich erfolgreich in das Aufnahmeland integriert haben und in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt selbst aufzukommen, zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit erhalten, eine bestimmte Anzahl ihrer engsten Angehörigen nachzuholen. Die Verfasser der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderer Menschenrechtsinstrumente aus den 1940er- und 1950er-Jahren gingen von diesen Annahmen aus.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kann mit seinem Aktivismus ungestraft davonkommen, da er in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wird. Millionen Europäer wissen nicht einmal von seiner Existenz, und selbst diejenigen, die davon wissen, kennen oft weder die Anzahl seiner Richter noch deren Auswahlverfahren oder die Befugnisse des Gerichtshofs. Die Urteile des Gerichtshofs sind langweilig, voller Fachjargon. "Sondervoten", das heißt abweichende Meinungen, die zu Kontroversen und kritischen Auseinandersetzungen führen könnten, kommen kaum vor.
Unter Juristen, die wissen, was der Gerichtshof ist und tut, wird lebhaft darüber debattiert, ob er zu weit gegangen ist. Schließlich ist der Gerichtshof verpflichtet, den "Ermessensspielraum" der Mitgliedstaaten zu wahren. Trotz seiner diesbezüglichen Zusagen hat er diesen Spielraum mit fast jeder seiner jüngsten Entscheidungen weiter eingeschränkt. Dies hat neun europäische Länder (ohne Deutschland) dazu veranlasst, eine Reform der EMRK vorzuschlagen. Im Vereinigten Königreich, wo Kritik an gerichtlichen Entscheidungen an der Tagesordnung ist, hat die populärste Partei Reform einen Austritt aus der EMRK versprochen.
Die aktivistischen Urteile des EGMR haben mehrere negative Auswirkungen. Erstens verschleiern sie die politische Rechenschaftspflicht. Europäische Wähler wenden sich unter anderem deshalb von den Parteien der Mitte ab, weil sie eine grundlegende Einwanderungsreform statt Halbmaßnahmen wünschen. Doch den politischen Entscheidungsträgern sind aufgrund der in Straßburg getroffenen Entscheidungen häufig die Hände gebunden. Zweitens führt das Beharren des EGMR auf einer umfassenden Abwägung aller Faktoren in jedem Einzelfall dazu, dass Asylverfahren unnötig kostspielig und ungewiss werden.
Die Familienzusammenführung ist nur ein Beispiel dafür. Die Entscheidung eines einzelnen Beamten, einen Asylantrag zu genehmigen, kann dazu führen, dass im Laufe der Zeit eine unbekannte Anzahl weiterer Migranten in das Aufnahmeland einreist. Darüber hinaus könnte der EGMR beschließen, den Familienbegriff in Zukunft erneut zu erweitern, was zu noch mehr Neuankömmlingen führen würde.
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Ironischerweise schwächt sie zudem die Unterstützung für kontrollierte Einwanderung, von der alle profitieren würden. Im August 2001 fuhr das norwegische Schiff "Tampa" mit 433 Asylsuchenden an Bord in Richtung Australien. Premierminister John Howard verweigerte dem Schiff jedoch die Einfahrt in australische Gewässer. Er erklärte dazu: "Wir entscheiden, wer in dieses Land kommt und unter welchen Umständen dies geschieht." Seitdem haben alle australischen Regierungen illegalen Einwanderern die Einreise strikt verweigert, während sie gleichzeitig Hunderttausende registrierter Flüchtlinge aufgenommen haben.
In einem kürzlich geführten Interview verteidigte Howard seine Entscheidung, die "Tampa" abzuweisen: "Wir ließen uns von einigen dieser scheinheiligen skandinavischen Länder keine Belehrungen erteilen." Während des gesamten Interviews betonte Howard einen zentralen Punkt: Australiens harte Politik gegenüber illegaler Einwanderung sei ein Kernelement seiner insgesamt großzügigen Politik der kontrollierten Einwanderung. Howard sagte dazu: "Wenn man die öffentliche Unterstützung für ein angemessen starkes Einwanderungsprogramm - mit anderen Worten: eine hohe Zahl von Einwanderern - aufrechterhalten will, muss man sowohl die Bereitschaft als auch die Fähigkeit unter Beweis stellen, die Einwanderer, die in ihr Land kommen, zu kontrollieren."
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