Willkommen in Sachsen, am 17.07.2026
IP
17. Juli
Namenstag
Alexius Charlotte, Donata, Gabriele, Hedwig, Marina,

Kalenderblatt

2014 - Ein Flugzeug der Malaysia Airlines wird über dem Konfliktgebiet der Ukraine mit einer aus Russland stammenden Flugabwehrrakete abgeschossen / 298 Tote.


2002 - Die unionsgeführten Länder Bayern, Sachsen und Thüringen scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrer Klage gegen die eingetragene Lebenspartnerschaft homosexueller Paare.


2000 - Baschar al-Assad wird Staatspräsident von Syrien.


1987 - In der DDR wird die Todesstrafe per Gesetz abgeschafft. Zuletzt war sie 1981 vollstreckt worden.


1975 - Die amerikanische Raumkapsel »Apollo 18« und das sowjetische Raumschiff »Sojus 19« werden mit Hilfe eines Verbindungsstückes im Weltall aneinandergekoppelt. Eine Schleuse ermöglicht das Überwechseln der Besatzung. Dies ist die erste sowjetisch-amerikanische Zusammenarbeit im All.


1945 - Auf der »Potsdamer Konferenz« vom 17. Juli bis 2. August 1945 beschließen die Siegermächte USA, Großbritannien und Sowjetunion eine gemeinsame Besatzungs­politik. Sie vereinbaren u.a.: die gerichtliche Verfolgung der Kriegsverbrecher, die Ent­nazifizierung, die Dezentralisierung der deutschen Wirtschaft und der Verwaltung und die Förderung eines demokratischen und friedlichen Deutschlands. Die deutsche Bevöl­kerung Polens, der Tschechoslowakei und Ungarns wird ausgewiesen. Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie und der südliche Teil von Ostpreußen fällt »bis zur endgültigen Fest­legung der Westgrenze« an Polen, Nord­ost­preußen mit Königsberg (heute Kaliningrad) fällt an die Sowjetunion. Das Ergebnis wird in einem Protokoll zusammengefasst, von dem ein größerer Teil am 2. August 1945 im Kommuniqué veröffentlicht wird.


1936 - Mit einem Militärputsch der nationalen Rechten unter General Franco in Spanisch-Marokko beginnt der bis 1939 dauernde Spanische Bürgerkrieg.


1932 - In den vorwiegend von Kommunisten bewohnten Stadtteilen des preußischen Altona bei Hamburg kommt es - provoziert durch den Aufmarsch von etwa 10.000 bewaffneten SA-Männern - zu einer blutigen Straßenschlacht. Während des »Altonaer Blutsonntags« werden 18 Menschen getötet und über 50 schwer verletzt.


1841 - Meißen: Die erste Freiwillige Feuerwehr in Deutschland wird gegründet.


1505 - Martin Luther tritt ins Augustiner-Kloster in Erfurt ein.


Handwerker aus Sachsen-Anhalt verlangen Ende der Russland-Sanktionen
In einem Brief an Olaf Scholz fordert ein ostdeutscher Handwerksverband das Ende aller Russland-Sanktionen. "Die breite Mehrheit ist nicht gewillt, für die Ukraine ihren schwer erarbeiteten Lebensstandard zu opfern." Quelle: Spiegel vom 19.08.2022)

Wegen Preisexplosion: Vogtländer schicken Wut-Brief an Habeck:
Im Brief heißt es dazu: "Konkret haben wir den Eindruck, dass aus der emotionalen Empörung über den Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine politische Entscheidungen resultieren, deren Auswirkungen gravierende Folgen für die Bevölkerung in unserem Land haben werden (...)" Quelle: Tag24 vom 01.08.2022)

Bürgermeister sprechen sich für Nutzung von Nord Stream 2 aus. Quelle: Brief an die Bundesregierung (welt.de vom 28.07.2022)

Eine starke Wirtschaftsleistung ist die Grundlage für Deutschland, überhaupt reagieren zu können, egal in welcher Dimension. (...) Wir helfen der Ukraine nicht, wenn wir uns selbst schwächen. Genau das würde aber passieren bei einem sofortigen Energie-Stopp. Mercedes-Benz-Chef Ola Källenius

"Ich möchte dazu ermutigen, auch zukünftig die Welt immer auch mit den Augen des Anderen zu sehen, also auch die manchmal unbequemen und gegensätzlichen Perspektiven des Gegenüber wahrzunehmen, sich für den Ausgleich der Interessen einzusetzen". Angela Merkel. Großer Zapfenstreich 02.12.2021

Alarmstufe Gas gilt

Erst im Mai 2022 billigte der Bundestag eine Änderung des Energiesicherheitsgesetzes (EnSiG), das den Energielieferanten erlaubt, im Fall einer ausgerufenen Alarmstufe die Preise direkt an die Verbraucher weiterzugeben.

Dabei ist es völlig egal, ob Kundinnen und Kunden eine Preisgarantie unterschrieben haben. Die Unternehmen können die Preise anheben - und Betroffene können nichts dagegen tun.

Zu den Artikeln aus Focus und Tagesspiegel

Anderer Blick der Woche


Die tolerante Gesellschaft muss Grenzen ziehen - dem Machtanspruch des Islam muss sie widersprechen

von Sebastian Lange
Redaktor NZZ Deutschland

09.07.2026, 04.30 Uhr
3 Leseminuten

Ein Busfahrer unterbricht die Fahrt, um zu beten. Eine Landstrasse wird für den Gottesdienst blockiert. Ein schwuler Lehrer wird von muslimischen Schülern gemobbt. Der demonstrative Machtanspruch einer Religion verträgt sich nicht mit der freien Gesellschaft.

Vergangene Woche hielt der Busfahrer einer öffentlichen Verkehrsgesellschaft in Bayern an einer Haltestelle, fuhr aber nicht gleich weiter. Stattdessen ging er nach hinten in den Bus, um zu beten. Die Türen blieben geschlossen, die Fahrgäste saßen nach Medienberichten verunsichert da, bis die Fahrt nach mehreren Minuten weiterging.

Die Stadtwerke Landshut teilten anschließend mit, sie respektierten die Religion ihres Mitarbeiters - während der Fahrten habe er aber ausschließlich seine dienstlichen Aufgaben wahrzunehmen. Damit unterstrichen sie eine Selbstverständlichkeit. Ganz im Gegensatz zum muslimischen Fahrer, der das offenkundig anders sah.

Man könnte den Fall als Petitesse abtun. Das große Echo auf den Vorgang, über den zahlreiche Medien berichteten, zeigt aber, dass es dabei nicht bloß um ein arbeitsrechtliches Kuriosum geht, sondern dass ein Nerv getroffen wurde. Der zunehmend offensiv vertretene Dominanzanspruch einer Religion trifft auf eine tolerante, aber verunsicherte Gesellschaft.

Diese freiheitliche Gesellschaft sollte konsequent Grenzen ziehen, das belegt der Fall des Busfahrers beispielhaft: Denn das Recht auf freie Religionsausübung wird durch die Rechte anderer begrenzt. Es kann niemals absolut gesetzt werden.

Im Fall des Busfahrers sind die Auswirkungen zwar überschaubar, in anderen Fällen aber sind sie es nicht. Sie sind es nicht, wenn ein homosexueller Lehrer in Berlin von muslimischen Schülern jahrelang gemobbt wird. Wenn sie seinen Unterricht boykottieren, weil der Lehrer "unrein" sei. Wenn sie ihm zurufen, der Islam sei an der Schule "der Chef".

Frauen beim Mittagsgebet in einer Moschee in Berlin.
Thomas Trutschel / Imago

Besonders heikel wird es, wenn es gar Islamisten sind, welche die Freiheiten der westlichen Gesellschaft für ihre Sache nutzen. Und zwar, um den liberalen Staat vorzuführen: So geschieht es derzeit im Fall der Imam-Ali-Moschee in Frankfurt, die geschlossen wurde, weil sie laut dem Bundesinnenministerium dem iranischen Regime nahesteht und den Hizbullah unterstützt.

Seither beten ihre Anhänger regelmäßig vor dem verriegelten Gotteshaus und blockieren dafür die Fahrbahn einer Landstraße mit Gebetsteppichen und Pavillons. Sie beten, berufen sich aber auf die Versammlungsfreiheit und haben damit bislang auch vor Gericht Erfolg gehabt und gegen die Stadt gewonnen, die die Treffen untersagen wollte.

Der selbstbewusste Rechtsstaat bietet von sich aus an, dass die Grenzen, die er zieht, infrage gestellt werden. Und damit kann er leben, solange er das letzte Wort hat.

Das wahre Problem liegt an anderer Stelle: da, wo gebotene rechtliche Machtmittel nicht genutzt werden.

Die offene Gesellschaft darf nicht aus falsch verstandener Toleranz heraus darauf verzichten, einen religiösen Machtanspruch zu begrenzen. Als der Fall des Berliner Lehrers Kreise zog, wurde er von der Schulaufsicht ermahnt, eine "offene und nicht diskriminierende Weltanschauung" zu vermitteln. So schrieb es die "Süddeutsche Zeitung".

Das alles spielt sich vor dem Hintergrund verkümmernder christlicher Traditionen in Deutschland ab. Als der Fussballnationalspieler Felix Nmecha nach einem Weltmeisterschaftsspiel mit Gegenspielern einen Gebetskreis bildete, brach eine Diskussion los, ob das überhaupt in Ordnung sei. Dabei war die Geste dezent, versöhnlich und nicht auftrumpfend. Soll bei den im eigenen Land verwurzelten Religionen Intoleranz gelten, bei denen des migrantischen Milieus Toleranz?

Es wäre schon ein Schritt nach vorn, wenn konsequent Grenzen gegenüber religiösen Übergriffigkeiten gezogen würden.

Die Antwort lautet gerade nicht, Sonderrecht gegen eine Religion zu schaffen. Sie lautet vielmehr, geltendes Recht anzuwenden.

Das Arbeitsrecht erlaubt es, die religiösen Bedürfnisse des Busfahrers dem Betriebsablauf unterzuordnen. Schulleitungen müssen gemobbte Lehrer schützen, statt sie zu ermahnen. Und es ist nur konsequent, ein öffentliches Gebet zu verbieten, das sich als blosse Kundgebung tarnt. Es fehlen nicht die Regeln; es fehlt der Wille, sie anzuwenden - aus einer diffusen Angst heraus, Grenzziehung könnte als Ressentiment missverstanden werden.


Quelle:


Finden Sie weitere Artikel zu Politik

Artikel und Beiträge, die seit 05. Juli aktualisiert oder neu eingestellt wurden:17 wissenswerte Artikel aus Politik zu den Kategorien:
mehr zu Corona lesen Sie hier weiteres zu Zeitzeugen finden Sie hier Ereignisse die man noch nach Jahren nicht vergessen sollte: Erinnerung

© infos-sachsen / letzte Änderung: - 09.08.2025 - 18:17