Streit über offene Zahlungen Wie der Bund einen Maskenhändler schikanierte

Von
Jürgen Dahlkamp

01.06.2026, 09.29 Uhr

Joachim Lutz forderte vom Staat die Zahlung bestellter Masken - und bekam es mit der Staatsanwaltschaft zu tun. Nun hat ein Gericht entschieden: Die Hausdurchsuchung war rechtswidrig.

Maskenhändler Lutz: Durchsuchung unverhältnismäßig
Foto: Werbefotografie Guido Gegg / Guido Gegg

Der Maskenhändler als solcher war mal Retter der Nation, dann Krisengewinnler der Coronajahre, heute ist er so etwas wie die unerwünschte Person der deutschen Haushaltspolitik. Er mault, er klagt, er pocht - noch immer - auf Geld aus einer Zeit, die alle schon vergessen haben oder zumindest vergessen wollen.

Und wenn es schlecht läuft für den Finanzminister, dann bekommen Händler im Herbst beim Bundesgerichtshof recht und alle zusammen wohl drei bis vier Milliarden Euro. Geld für Masken, die der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bestellt, aber weder gebraucht noch bezahlt hat; die meisten sind längst ungenutzt in der Müllverbrennung gelandet. Auch das macht die Maskenhändler in der Berliner Rotstiftrepublik nicht gerade beliebt. Irgendwoher müssten die Milliarden jetzt schließlich kommen.

Vielleicht erklärt das den robusten, um nicht zu sagen: rabiaten, Umgang mit einigen, die vor Gericht gezogen sind. Nicht nur, dass der Bund die Verfahren über Jahre durch alle Instanzen zieht und offenbar lange gehofft hat, dass der anderen Seite finanziell die Luft ausgeht. Einige Händler wunderten sich auch, dass sie plötzlich mit sehr peniblen Steuersonderprüfungen überzogen wurden, bis hin zu nickligen Nachfragen, ob eine von der Steuer abgesetzte Spülmaschine tatsächlich bei ihnen im Büro stand oder ein Tesla Model Y für 66.000 Euro als Chefdienstwagen noch angemessen war und steuerlich angesetzt werden konnte. So erzählt das zumindest einer von ihnen.

Ruppiger Umgang mit Maskenklägern

Besonders ruppig ging der Bund gegen jenen Kläger vor, der ihn in der Öffentlichkeit wohl am längsten, am lautesten, am lästigsten mit Kritik überzieht. Joachim Lutz heißt der Mann, kommt aus Offenburg in Baden und hatte Anfang 2020 dem Bund 300.000 Masken für 1,6 Millionen Euro verkauft. Eigentlich eine kleine Nummer in den damaligen Milliardendeals des Bundes. Aber der Bund zahlte nicht, angeblich taugten die Masken nichts. Lutz sah es anders und gibt seitdem den Wadenbeißer: Je mehr man ihn abschütteln will, umso verbissener wird er.

Ein Schelm also, wer Böses dabei denkt, dass das Gesundheitsministerium ausgerechnet ihm die Staatsanwaltschaft ins Haus schickte. Im November 2024 ließ sie seine Privatanschrift durchsuchen. Allerdings, wie das Landgericht Berlin I nun festgestellt hat: rechtswidrig. Der Durchsuchungsbeschluss, den das Amtsgericht Tiergarten erlassen hatte, werde aufgehoben. Und, wie es in der aktuellen Entscheidung weiter heißt: "Alle Datenkopien von dem bei der Durchsuchung sichergestellten [...] Mobiltelefon sind unausgewertet zu löschen." Die Kosten des Rechtsstreits gehen zulasten der Staatskasse und kommen damit zu den mehr als 90 Millionen Euro, die das Gesundheitsministerium schon für die Rechtsberatung in Maskensachen verbrannt hat.

Anzeige wegen Verletzung von Geschäftsgeheimnissen

Der Fall zeigt, wie hartnäckig der Bund sein kann, wenn er es ernst meint, und lässt erahnen, wie ernst er es vor allem bei Lutz meinte. Auslöser war eine Anfrage, die Lutz - so schien es zunächst - auf der Internetplattform FragDenStaat gestellt hatte. Darin ging es um außergerichtliche Vergleiche, die der Bund mit einigen Händlern geschlossen hatte; das Gesundheitsministerium sollte die Namen nennen.

Kurz danach, am 28. April 2022, lud jemand aber noch einen Nachtrag hoch. Es handelte sich um ein als vertraulich eingestuftes Papier, "Nur für den Dienstgebrauch". Der Inhalt: eine Mustervereinbarung, die der Bund für solche Vergleiche gewöhnlich benutzte. Anscheinend wollte das Ministerium verhindern, dass alle Händler erfuhren, worauf der Staat sich bei solchen Deals einließ, wie weit er Händlern entgegenkam. Das Ministerium stellte danach Anzeige wegen Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und vermutete offenbar Lutz hinter beidem: der Anfrage und dem Nachtrag mit dem vertraulichen Dokument.

Damit war die Jagd eröffnet. Die Staatsanwaltschaft fragte bei Lutz an, woher er die Mustervereinbarung habe - Lutz bestritt aber schon, die Frage überhaupt gestellt, geschweige denn den Nachtrag dazu am 28. April 2022 hochgeladen zu haben. Seinen Account auf FragDenStaat habe er schließlich erst am 5. Mai eröffnet.

Wie sich aus dem aktuellen Gerichtsbeschluss ergibt, ließ das Ministerium aber nicht locker: Die Anfrage müsse von Lutz sein; die Staatsanwaltschaft solle deshalb doch mal bei FragDenStaat nachbohren, so das Ministerium. Tatsächlich bekamen die Strafverfolger daraufhin eine Antwort von den Betreibern der Internetplattform: Der Fragesteller sei zwar ein Joachim Lutz, die benutzte Mailadresse dagegen laute alexeyrudnevhk@gmail.com. Offenbar hatte einer den Namen von Lutz missbraucht.

Die Staatsanwälte wollten einstellen - der Bund pochte auf Weitermachen

Der tatsächliche Absender der Frage oder der Mustervereinbarung ließ sich somit nicht feststellen. "Die Staatsanwaltschaft beabsichtigte daraufhin, das Verfahren mangels erfolgsversprechender Ermittlungsansätze einzustellen", heißt es nun im Beschluss des Berliner Landgerichts.

Doch da spielte das Ministerium nicht mit: Es setzte sich bei den Berliner Strafverfolgern dafür ein, weiter zu ermitteln, und streute gleich noch, dass bei der Staatsanwaltschaft Bonn ein Verfahren gegen Lutz laufe. Die gehe dem Verdacht nach, Lutz habe in einem Maskenprozess falsche Angaben gemacht. Auch das waren allerdings Ermittlungen, die, wie das Landgericht Berlin nun süffisant anmerkt, durch eine Anzeige des Ministeriums ausgelöst worden waren und inzwischen mangels Tatverdacht eingestellt sind.

Nach den Hinweisen aus dem Ministerium machte die Staatsanwaltschaft doch weiter und beschaffte sich im Dezember 2023 beim Amtsgericht Tiergarten einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnräume von Lutz. Ziel: die "Auffindung aller Daten und Unterlagen zur Herkunft der Mustervergleichsvereinbarung". Am 8. November 2024 rückte die Staatsmacht bei Lutz ein, nahm sein Handy mit und kopierte alle Daten, bevor sie das Gerät zurückgab.

Klatsche vor dem Landgericht

Lutz war empört, legte Beschwerde ein, das Amtsgericht wies sie zurück. Lutz verlangte Akteneinsicht, das lehnte erst die Staatsanwaltschaft ab, dann das Amtsgericht - ganz so, wie es das Ministerium empfohlen hatte. Also zog Lutz vors Landgericht, die Staatsanwaltschaft hielt weiter dagegen - und kassierte nun eine Klatsche.

Die Durchsuchungsanordnung des Amtsgerichts auf Antrag der Staatsanwaltschaft sei "unverhältnismäßig" gewesen, so die Begründung. Schon die Annahme, Lutz habe hinter der Frage auf FragDenStaat gesteckt, sei "unzureichend belegt". Dort könne sich, so das Landgericht, "jeder unter jedem beliebigen Namen anmelden". Tatsächlich gebe es "konkrete Anhaltspunkte" für einen möglichen "Identitätsmissbrauch". Und: Es hätten bei der Durchsuchung ohnehin nur "sehr geringe Aussichten" bestanden, "irgendwelche brauchbaren Hinweise auf die Herkunft der Mustervereinbarung zu finden".

Causa finita, der Staat hat ein paar Tausend Euro verloren, Lutz ein paar Nerven - das war es dem Gesundheitsministerium offenbar wert und war möglicherweise Zweck der Übung. "Das ist eine Politik der 1000 Nadelstiche", sagt ein anderer Händler, der auch gegen den Bund klagt. Es gehe um sehr viel Geld, da setze der Bund wohl auf Zermürbung. Bei Lutz offenbar ohne Erfolg.


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