18.07.2026, 08:40 Uhr 3 Min
© IMAGO/Frederic Kern
Mitten im Sommer will Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ein Gesetz durchpeitschen, das die Pressefreiheit nach Einschätzung von Medienvertretern in bisher nicht gekannter Weise einschränken könnte. Es geht um einen Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern zur "Reform des Nachrichtendienstrechts".
Bereits im ersten Absatz einer Mitteilung der Kritiker wird klar, dass es sich um eine gravierende Sache handeln muss: " Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) dankt dem Bundesministerium des Innern für die Gelegenheit zur Stellungnahme, der sich ARD, BDZV, der Deutsche Presserat, Deutschlandradio, dju in ver.di sowie MVFP und VAUNET angeschlossen haben. Zugleich weisen wir darauf hin, dass es kaum möglich war, einen so umfangreichen Referentenentwurf in der Kürze der Frist vollständig zu prüfen." Dies sei "umso bedauernswerter", als die "Reform" insbesondere für Investigativjournalisten von grundlegender Bedeutung sei: "Bei Recherchen im nachrichtendienstlich relevanten Milieu können sie in Kontakt zu verdächtigen Personen kommen, sodass Maßnahmen der Sicherheitsbehörden schwerwiegend in das Redaktionsgeheimnis und das journalistische Vertrauensverhältnis zu Informantinnen und Informanten eingreifen."
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei "die Freiheit der Medien konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung". Dazu zählen die Grundlagen des Journalismus, wie "die Geheimhaltung der Informationsquellen und das Vertrauensverhältnis zwischen Presse beziehungsweise Rundfunk und Informantinnen bzw. Informanten". Dieser Schutz sei "unentbehrlich, weil die Informationen nur dann geteilt werden, wenn sich die Informantin bzw. der Informant auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses verlassen kann".
In ihrer Stellungnahme legen die Verbände und Medien Vorschläge vor, wie wenigstens die Investigativrecherche geschützt werden kann. Doch selbst wenn die geplanten staatlichen Übergriffe in diesem Segment noch gestoppt werden, würde das Gesetz kritischen, unabhängigen Journalismus fast unmöglich machen. Das liegt zum einen an der Unbestimmtheit der Rechtsgüter, die geschützt werden sollen. Der Verfassungsschutz soll "Bestrebungen" entgegenwirken, "die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben".
Ausdrücklich erwähnt werden Bestrebungen, die "gegen die Sicherheit der Europäischen Union, der Nordatlantischen Vertragsunion oder einer anderen internationalen Organisation, der die Bundesrepublik Deutschland angehört, gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Organe oder der Mitglieder der Organe der Europäischen Union oder der internationalen Organisation zum Ziele haben".
Der Verfassungsschutz soll künftig nicht nur "aufklären". Er darf "eingreifen". Früher hätte man von "Zersetzung" gesprochen. Zu seinen Befugnissen gehört die "Umleitung oder Unterbindung von Datenverkehren oder der Übertragung von Informationen, einschließlich technischer Signale und Programmdateien, sowie die Veränderung der Übertragungsinhalte", die "Bereitstellung falscher Informationen für Beteiligte", oder die "Löschung oder Verfälschung von Informationen, die für Zwecke der Bedrohung gespeichert sind".
Schon das Ausforschen kann Folgen haben: Der Verfassungsschutz darf nämlich "personenbezogene Daten an nichtöffentliche inländische Stellen übermitteln, soweit dies auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte im Einzelfall erforderlich ist" - ausdrücklich erwähnt sind Banken, Unternehmen, IT-Dienstleister und andere.
Der Handelsblatt-Journalist Norbert Häring kommt in einer ausführlichen Kritik des Gesetzentwurfs zu dem Schluss, es gehe darum, "aufmüpfige Publizisten und Parteien ... mit geheimdienstlichen Mitteln auszuforschen und zu bekämpfen". Häring: "Die freiheitlich demokratische Grundordnung kann man mit derartigen freiheits- und demokratiefeindlichen Gesetzen, Begründungen und Maßnahmen unmöglich verteidigen. Damit schafft man sie ab."