16.10.2025 - 18:01 Uhr
Foto: Arne Dedert/dpa
Zahlen aus Hamburg, die BILD exklusiv vorliegen, zeigen einen rasanten Anstieg der Fälle - und gleichzeitig die große Chance auf Straffreiheit für die Täter. Demnach registrierte die Staatsanwaltschaft in der Hansestadt allein im vergangenen Jahr 9523 neue Verfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU.
Das bedeutet: Fast 10.000-mal haben Polizisten Verstöße festgestellt, Hintergründe ermittelt und die Akten an die Anklagebehörde gegeben. Doch dort wurde nur 7-mal Anklage erhoben! Nimmt man die Gesamtzahl der erledigten Fälle in dem Jahr (8803), landen nur 0,08 Prozent vor Gericht. Die Zahlen stammen aus der Antwort des rot-grünen Senats auf eine kleine Anfrage der CDU.
Wie werden die Tausenden anderen Verfahren beendet? Die allermeisten (3843) durch "Einstellung wegen Geringfügigkeit". Das heißt, dass die Tat festgestellt wurde, ein Staatsanwalt eine Strafe aber für unverhältnismäßig oder das öffentliche Interesse daran für zu gering hält.
Und das, obwohl das Gesetz bei z. B. Einreise ohne Visum oder Aufenthalt nach Entzug der Erlaubnis Geldstrafe oder Gefängnis bis zu einem Jahr vorsieht. In besonders schweren Fällen bis zu 3 Jahren Haft!
Doch auch Geldstrafen werden selten verhängt. In nur 43 Fällen beantragten Ermittler den Erlass eines Strafbefehls. In 803 Fällen mussten Verfahren eingestellt werden, weil die Beschuldigten untergetaucht waren, 770-mal ergab sich kein hinreichender Tatverdacht.
Im laufenden Jahr knallen die Fallzahlen hoch! Mit 7915 neuen Verfahren gab es im ersten Halbjahr fast schon so viele wie im gesamten Vorjahr. Von den bis Ende Juni erledigten 5412 Verfahren landeten nur zwei vor Gericht - 0,04 Prozent.
Richard Seelmaecker (52), Justizexperte der Hamburger CDU-Fraktion: