31.01.2026 - 19:56 Uhr
Foto: ddp/NIBOR
BILD-Reportern gelang es, Einblicke in die Flüchtlingsakte von Ariop Moses A. zu bekommen und mit Insidern aus der Ausländerbehörde zu sprechen. Was sofort auffällt: Geboren wurde der spätere U-Bahn-Killer im Jahr 2001, angeblich am 1. Januar. Aber ob er zum Tatzeitpunkt am Donnerstagabend wirklich 25 Jahre alt war, ist unklar.
Der 1. Januar könnte auch ein Hinweis darauf sein, dass das tatsächliche Geburtsdatum bei der Registrierung nicht eindeutig nachgewiesen wurde. In solch einem Fall - wenn etwa keine Geburtsurkunde oder andere verlässliche Ausweispapiere vorliegen - wird der 1. Tag des Geburtsjahres als "Ersatzdatum" gewählt.
Ob dies auch bei Ariop Moses A. der Fall war, ist unklar, aber aufgrund seiner Herkunft aus einem Kriegsgebiet nicht unwahrscheinlich. Laut seiner Flüchtlingsakte stammt er aus der ölreichen Region um das Melut-Becken an der Grenze zum verfeindeten Nordsudan.
Im Sudan tobte jahrzehntelang ein blutiger Unabhängigkeitskrieg (2 Millionen Tote) zwischen dem arabisch-muslimisch geprägten Norden und dem Süden mit seiner vorwiegend afrikanisch-christlichen Bevölkerung. Zwar wurde der Südsudan im Jahr 2011 unabhängig, Gewalt ist dort aber weiterhin an der Tagesordnung. Der Staat (knapp 12 Millionen Einwohner) gilt als eines der ärmsten Länder der Welt.
Foto: René Schröder/PICTURE5
Während des Kriegs wurden - der Akte zufolge - A.s Vater, seine Mutter und sein Onkel von islamistischen Kämpfern aus dem Nordsudan ermordet. Sie sollen Christen gewesen sein - was auch Ariops zweiter Vorname "Moses" nahelegt. Nach der Ermordung seiner Verwandten soll Ariop im Alter von nur zwölf Jahren allein in ein Flüchtlingslager nach Kenia geflüchtet sein.
Offenbar blieb er da für rund zehn Jahre: Im Lager wurde er unter Hunderttausenden Bewohnern von der UN-Flüchtlingsorganisation UNHCR ausgewählt und kam erst im Jahr 2024 im (mutmaßlichen) Alter von 23 Jahren im Rahmen eines humanitären Aufnahmeprogramms nach Deutschland. Ariop erhielt unmittelbar einen Aufnahmestatus. Ein Asylverfahren musste er nicht durchlaufen - den deutschen Behörden genügten die Angaben der UN-Organisation.
Nach BILD-Informationen handelte es sich um ein sogenanntes "Resettlement-Programm", das dem Südsudanesen die unkomplizierte Aufnahme ermöglichte: Deutschland hatte die UNHCR dabei unterstützt, "Flüchtlinge mit besonderem Schutzbedarf" durch sogenanntes Resettlement (auf Deutsch etwa: Neuansiedlung) aufzunehmen. So sollte Menschen geholfen werden, die weder in ihrem Heimatland noch in ihrem Zufluchtsland sicher sind. Nach diesem Programm hatte die damalige Ampel-Regierung allein im Jahr 2024 rund 6000 Menschen aus UN-Flüchtlings-Camps die Einreise ermöglicht - Ariop A. war einer von ihnen.
Dabei übernahm das UNHCR die Erstauswahl und gab einen Aufnahmevorschlag in Form von Dossiers an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF, gehört zum Innenministerium). BAMF und Sicherheitsbehörden reisten für Auswahl- und Sicherheitsinterviews mit den Flüchtlingen in der Regel in den Aufenthaltsstaat. Das BAMF organisierte auch die Ausreise nach Deutschland. Die deutsche Botschaft stellte dann nach einer Aufnahmezusage durch die Innenbehörden die Visa und auch Passersatzpapiere aus.
Warum es für Ariop Moses A. in Kenia nicht sicher war, lässt sich nach dem, was BILD aus der Akte weiß, nicht erklären. Kenia gilt als politisch stabil, ist christlich geprägt, und auch bei Deutschen als Urlaubsland beliebt. Doch das, was Ariop den Behördenvertretern über seine Lage dort erzählte, muss sie überzeugt haben - auch ohne Vorlage von Beweisen.