07.02.2026 - 12:06 Uhr
Foto: Jennifer Brückner/dpa
Der Verein "Deutsche Umwelthilfe" hatte sich mit einer entsprechenden Klage durchgesetzt. Prompt kündigte der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth, an, er werde einen radikalen Plan zur Reduktion der "Klimagase" vorlegen.
Das würde bedeuten, dass noch weniger Gas, Öl und Kohle verbrannt werden dürften. Ist das denkbar? Nein, denn der Straßenverkehr ist zu 95 Prozent vom Öl (Benzin/Diesel) abhängig. Und Strom wird mit Gas und Kohle erzeugt, wenn Wind und Sonne nicht ausreichen.
Wenn wir entsprechend dem Richterspruch in Leipzig noch weniger fossile Brennstoffe einsetzen, dann wandert die Industrie ins Ausland ab. Dann wird die CO2-Emission lediglich verlagert. Der Klimaeffekt wäre gleich null.
Gleichzeitig käme es zu einer gefährlichen Kettenreaktion: Weniger Industrie bedeutet weniger Steuereinnahmen, der Sozialstaat käme ins Wanken, auch für die Verteidigung wäre kein Geld mehr da.
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Die Leipziger Richter lehnen sich an das Bundesverfassungsgericht an, das 2021 den Klimaschutz zum neuen Staatsziel erklärte.
Das aktuelle Leipziger Urteil läuft auf eine Rationierung der Energieversorgung hinaus, wie es sie seit 75 Jahren nicht gegeben hat. Die negativen Folgen für die Versorgung der Bevölkerung und den Lebensstandard insgesamt sind unvorstellbar.
Wenn aber entschieden wird, dass wir nur noch Fahrrad fahren, Trockenbrot essen und die Wäsche im Fluss waschen, dann darf eine solche Entscheidung nur vom frei gewählten Bundestag getroffen werden, nicht aber von einer Handvoll Juristen in Leipzig und Karlsruhe.