19.11.2024 - 07:20 Uhr
Foto: Michael Kappeler/dpa
Der Alterssicherungsbericht der Bundesregierung (wird alle vier Jahre vorgelegt) enthüllt, wie gut es den Regierungsmitgliedern und Parlamentariern im Alter wirklich geht. Danach bezogen Ende 2023 insgesamt 3312 Abgeordnete von Bundestag und Landesparlamenten Pensionen. Dazu kommen 1122 Hinterbliebene von Abgeordneten. Zusätzlich erhalten 587 Ex-Regierungsmitglieder und 177 Hinterbliebene Pensionen.
Abgeordnete: Die höchsten Pensionen beziehen frühere Parlamentarier in Bayern. Sie erhalten im Schnitt 4670 Euro im Monat. Dahinter liegen Ex-Abgeordnete in Rheinland-Pfalz (3659 Euro) und dem Saarland (3550 Euro). Diese Pensionen sind sogar höher als die von Bundestagsabgeordneten.
Minister: Die höchsten Pensionen haben wahrscheinlich die Bayern. Die machen daraus aber ein Geheimnis. Als einziges Bundesland hat Bayern aus "datenschutzrechtlichen Erwägungen" keine Pensionshöhen der eigenen Ex-Regierenden gemeldet. Allerdings lässt sich aus den Kosten von 3,135 Mio. Euro und der Anzahl der Ex-Regierungsmitglieder (36) eine Durchschnittspension von 7257 Euro im Monat errechnen. Dahinter liegen Baden-Württemberg (7058 Euro) und Hamburg (6973 Euro).
Weil es großzügige Sonderregelungen für die Altersversorgung der Politiker gibt. In Hessen und Sachsen-Anhalt können Abgeordnete schon ab 55 Jahren (mit Abschlägen) in Pension gehen. In Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Thüringen liegt die Altersgrenze bei 57 Jahren. Die Pensionen richten sich zudem nach der Höhe der Diäten.
Auch für Ex-Regierungsmitglieder liegt die Altersgrenze oft weit unter dem Rentenalter von 67 Jahren. Berliner Senatoren können dem Regierungsbericht zufolge nach zehn Jahren Amtszeit sofort Pension kassieren - ohne Altersbeschränkung. In Hessen kann es schon ab erreichten 55 Jahren, in Baden-Württemberg ab 57 Jahren Pension geben. In anderen Ländern liegt die Altersgrenze bei 60 Jahren. Auch bei den Regierenden orientiert sich die Pensionshöhe an den hohen Amtsgehältern.