Nach mehreren Strafprozessen Syrische Großfamilie aus Deutschland ausgereist Viele Mitglieder sollen an mindestens 160 Straftaten beteiligt gewesen sein, darunter versuchte Totschläge, Körperverletzungen und Diebstahl: Eine syrische Großfamilie ist auf Druck Baden-Württembergs in ihre Heimat zurückgereist.

21.10.2025, 15.25 Uhr

Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek und die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges am 20. Oktober in Stuttgart
Foto: Nico Pointner / dpa

Nach Dutzenden Anzeigen und mehreren Strafprozessen sind fast alle Mitglieder einer insgesamt 20-köpfigen syrischen Großfamilie aus Stuttgart auf Druck des Landes Baden-Württemberg in ihre Heimat ausgereist. Das teilte das Justizministerium des Bundeslandes am Montag in Stuttgart mit. Rund 160 Straftaten werden den Familienmitgliedern vorgeworfen, sie sollen Menschen angegriffen, schwer verletzt, bestohlen oder betrogen haben.

Bereits im Juni und August hatten vier Angehörige der Großfamilie direkt aus der Strafhaft beziehungsweise der Untersuchungshaft heraus Deutschland verlassen. Am Samstag reisten 13 weitere Familienangehörige nach Syrien aus. Die größtenteils jungen Männer seien "kontrolliert ausgereist", sie seien nicht abgeschoben worden, sagte Justizministerin Marion Gentges (CDU).

Drei weitere Brüder sitzen noch im Gefängnis. Die Männer im Alter von 18, 23 und 27 Jahren waren Ende Juni wegen einer Messerattacke in der Stuttgarter Innenstadt zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Für Schlagzeilen sorgte vor allem der Jüngste von ihnen. Laut Justiz beging er in nur zweieinhalb Jahren 34 Straftaten. Sobald die drei jungen Männer einen Großteil der aktuellen Haft abgesessen haben, sollen sie nach Syrien zurück. "Ziel ist es, auch diese Personen aus der Haft heraus außer Landes zu bringen", sagte Gentges dazu.

Familie kam zwischen 2015 und 2020 nach Deutschland

Alle Mitglieder der Familie sind laut Innenministerium syrische Staatsbürger. Sie kamen zwischen 2015 und 2020 nach Deutschland und waren anerkannte Flüchtlinge oder hatten subsidiären Schutz. Dieser setzt voraus, dass Menschen nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, obwohl sie weder als Flüchtlinge anerkannt noch asylberechtigt sind.

Geregelt sind Ausweisung und Abschiebung im Aufenthaltsgesetz. Die Ausweisung ist nur ein Verwaltungsakt einer Behörde, also die rechtliche Grundlage. Reist ein Betroffener nicht freiwillig aus und muss gezwungen werden, so wird ein Mensch abgeschoben. Die "kontrollierte Ausreise" sei "dazwischen", sagte Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek (CDU). Über diese Form der eng begleiteten und auch finanzierten Ausreise sei aber letztlich selbst von der Familie entschieden worden. "Zum jetzigen Zeitpunkt war die kontrollierte Ausreise die einzige Möglichkeit, den Aufenthalt der Familienmitglieder zu beenden", sagte Gentges.

Laut Ministerium wurden jedem Familienmitglied für die freiwillige Ausreise durchschnittlich 1350 Euro gezahlt. "Das orientiert sich an bestehenden Programmen des Bundes", sagte Lorek. Im Verhältnis etwa zu Abschiebekosten oder staatlichen Leistungen sei dies deutlich günstiger, als würden sie weiter in Deutschland bleiben. Allein ein Tag in Abschiebehaft kostet laut Lorek 484 Euro. Durch die ersparten Kosten für die ausgefallenen Hafttage (je 180 Euro pro Tag) habe sich die Förderung für Land und Steuerzahler gerechnet.

kha/dpa/AFP


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