Von
Christoph Lemmer
Freier Autor
21.10.2026 16:16 Uhr Lesedauer: 5 Minuten
Die Kehrseite dieser Freundlichkeit ist genau das, was die Staatsanwaltschaft der 37 jährigen in Untersuchungshaft einsitzenden Mitarbeiterin vorwirft. Die Frau soll gegen Bestechungsgeld Aufenthaltstitel für Ausländer ausgestellt haben. Die Summen, um die es dabei geht, könnten beträchtlich sein. In der Anklageschrift sind 85 Fälle aufgelistet, durchweg von Vietnamesen. Möglicherweise waren es auch noch mehr Fälle. Über einen Zeitraum von rund zwei Jahren soll das gelaufen sein, von 2022 bis 2024, dann ging die Mitarbeiterin in den Mutterschutz.
Es habe ein "anonymes Hinweisschreiben in der Antikorruptionsstelle" gegeben, berichtet eine weitere Zeugin, die in der Innenrevision des Kreisverwaltungsreferats arbeitet. Da sei der Vorwurf erhoben worden, "dass im KVR Aufenthaltstitel gegen Geld erteilt werden für 30.000 Euro und dass es ein Netzwerk von mehreren Mitarbeitern gebe". Aufgelaufen sei diese Meldung im amtseigenen "Compliancecockpit". Was das sei, fragt die Richterin. Ein spezielles "Online-Tool", antwortet die Zeugin. "Jeder kann was reinschreiben und bleibt anonym." Auch Dokumente könnten hochgeladen werden.
Der Hinweisgeber habe von einem gewissen "Günther" geschrieben. Es gebe auch einen Günther in der Dokumentenausgabe, aber die Spur habe nichts gebracht. Dann habe es einen weiteren Hinweis gegeben, und zwar an das Büro der 3. Münchner Bürgermeisterin. Da sei die Rede davon gewesen, dass Vietnamesen illegal über Großbritannien nach München kämen. "Es hat sich aber ergeben, dass Großbritannien nicht gepasst hat", sagt die Zeugin. Aber etwas anderes sei ihr aufgefallen: Dass viele Vietnamesen über Polen, Ungarn und Tschechien eingereist seien. "Die vietnamesischen Personen konnte man sich nicht erklären." Also habe man die Akten durchgeschaut.
Und das sei dann tatsächlich aufschlussreich gewesen, und zwar durchweg bei "38a-Fällen". Damit ist Paragraf 38a des Aufenthaltsgesetzes gemeint. Er regelt, dass Ausländer einen deutschen Aufenthaltstitel bekommen können, die schon in einem anderen EU-Land leben dürfen und in Deutschland arbeiten wollen.
Beispielsweise habe es viele solcher Fälle gegeben, bei denen die Bearbeitung auffallend schnell gegangen sei. "Sehr bürgerfreundlich", wirft die Richterin sarkastisch ein. Die Zeugin fährt fort, normalerweise dauere solch eine Bearbeitung sechs bis acht Wochen. Aber unter den Vietnamesen habe es etliche gegeben, die schon nach einer oder zwei Wochen ihr Dokument bekamen.
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Ob Dienstkräfte nach Gusto Termine vergeben dürfen, fragt die Richterin. Die Frage ist relevant, denn Zutritt zum Dienstgebäude gibt es nur nach vorheriger Terminvereinbarung. "Bedingt", meint die Zeugin. Für eine "Dienstkraft auf Sachbearbeiter*innen-Ebene" - auch sie gendert - sei das "Freischalten von Vorspracheterminen schwierig". Man müsse sämtliche Unterlagen vorlegen, sonst gehe das nicht. Dazu gehörten Pass, Aufenthaltserlaubnis eines anderen EU-Landes und ein Arbeitsvertrag.
Nur hätten sich dann eben Fälle gefunden, bei denen "Anträge lückenhaft ausgefüllt" gewesen seien oder Dokumente gefehlt hätten. In den Akten seien etwa Miet- und Arbeitsverträge ohne Unterschrift einsortiert gewesen. In den Formularen seien manchmal Felder gar nicht oder widersprüchlich ausgefüllt gewesen. Und - sehr auffällig - die Angeklagte habe viele Fälle abgearbeitet, die außerhalb ihrer "Buchstabenzuständigkeit" gelegen hätten: Nachnamen mit Anfangsbuchstaben von H bis O.
Und noch mehr Auffälligkeiten: Sämtliche Vietnamesen, deren Vorgänge auffielen, hätten Aufenthaltserlaubnisse aus Slowenien gehabt. Die seien aber gar nicht aus Slowenien nach München gereist, sondern aus Polen oder Tschechien, sagt die Zeugin. Und der Vorgesetzte der Angeklagten merkt an: Ihn habe es gewundert, dass diese Vietnamesen alle zwar im teuren München wohnten, aber teils weit entfernt arbeiten wollten, etwa in Bad Tölz oder Weilheim.
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Außerdem, so die Beamtin aus der Innenrevision, gelte in der Behörde das "Vieraugenprinzip", sprich: Zwei Mitarbeiter sollten auf jeden Vorgang schauen, bevor ein Aufenthaltstitel ausgestellt wird. Es gebe in der Behörde ein "Front-Office", das direkten Kontakt mit den Antragstellern habe, und ein "Back-Office", das nur im Hintergrund tätig sei und die Akten überprüfe. Allerdings wechselten Mitarbeiter ab und zu zwischen Front- und Back-Office. Ob da mal womöglich jemand im Back-Office die eigenen Front-Office-Vorgänge prüfe, will die Richterin wissen. Die Zeugin druckst ein wenig. "Theoretisch möglich, aber unwahrscheinlich", sagt sie dann.
Die Angeklagte, in Flensburg geborene Deutsche, ist mit einem Albaner verheiratet, der im Prozess neben ihr sitzt. Er ist ebenfalls angeklagt. Im Hauptberuf war er selbstständiger Gastronom mit eigener Gaststätte. Die Anklage wirft ihm vor, Kontakte zu zahlungswilligen Migranten angebahnt zu haben. Er habe Termine im Kreisverwaltungsreferat bei seiner Frau besorgt und die Übergabe der Dokumente organisiert. Nebenbei wirft ihm die Staatsanwaltschaft auch noch den Besitz von 60 Gramm Cannabis vor.
Er habe außerdem mehrmals Bargeld an einen weiteren, ebenfalls mitangeklagten Komplizen übergeben, der es wiederum auf Konten seiner GmbH eingezahlt haben soll - wohl, um es zu waschen. Allein in einem Fall sollen das 130.000 Euro gewesen sein. Das Geld sei dann über verschiedene Konten hin- und herüberwiesen worden und abzüglich Provisionen an den Ehemann zurückgezahlt worden.
Der Umfang des Verfahrens ist immens. Das Gericht plant derzeit noch weitere 20 Verhandlungstage bis in den Februar 2027. Der nächste Verhandlungstermin ist Anfang November.