27.07.2026 - 16:20 Uhr
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Am 12. Mai stand der Islamist vor einem Richter und zwei Jugendschöffen (einem Mann und einer Frau). Angeklagt war er von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Die ist für die ganz harten Fälle zuständig, etwa Terrorismus. In diesem Fall beschuldigte sie den damals 20-Jährigen, 2025 über die Türkei und Mauretanien in den Libanon gereist zu sein, um sich dem IS anzuschließen. Das Urteil des Prozesses liegt BILD vor.
Eigentlich wurde Ballout schuldig gesprochen und zu 22 Monaten Haft verurteilt. In der Urteilsbegründung schreibt der Richter: "Auf eine derart gravierende Straftat nicht mit Jugendstrafe (Haft, d. Red.) als der intensivsten Rechtsfolge (...) zu reagieren, wäre kontraproduktiv." Und dafür gab es gute Gründe.
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Bereits im Jahr 2022 wurde er von einem Jugendgericht wegen Körperverletzung und Raubes verurteilt. Im damaligen Urteil heißt es über den damals 16-Jährigen, dass er "3-4 mal die Woche Kurse bei seinem Imam" besucht. Dieses Urteil war auch dem Gericht im Mai bekannt.
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Tatsächlich zählt das Gericht zahlreiche Punkte auf, die eine Radikalisierung des jungen Muslims belegen. Etwa, dass Ballout "seinen Glauben als zuverlässige Stütze in seinem Leben" begreift. Auch, dass er von der schiitischen zur sunnitischen Glaubensrichtung gewechselt ist, was zu Konflikten in der Familie führte. Der IS gehört zur sunnitischen Glaubensrichtung und bekämpft Schiiten.
Das Gericht war überzeugt, dass Ballout "den Wunsch, sich dem IS anzuschließen, um an der Seite der Mitglieder gegen die ,erklärten Feinde des Islam' zu kämpfen", entwickelt hatte. Etwas weiter heißt es dann: "Darüber hinaus war dem Angeklagten auch bewusst, dass es sich bei dem Islamischen Staat um eine Terrorgruppe handelt, die Ungläubige als todeswürdig ansieht (...)."
Doch am Ende des Urteils die nicht nachvollziehbare Wendung: Obwohl das Gericht zunächst eine Bewährung ausschloss, ließ der Richter Ballout laufen. Sollte er sich in den nächsten sechs Monaten nach Rechtskraft des Urteils nichts zuschulden kommen lassen und an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen, könnte die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
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Er hielt dem Verurteilten zugute, dass er sich in der Verhandlung vom IS distanziert hatte und "dass er aufgrund der dilettantischen Planung seines Vorhabens von einer konkreten Gefährdung der geschützten Rechtsgüter weit entfernt war". Auch die sechs Monate in Untersuchungshaft in Deutschland und drei Monate im Libanon rechnete er dem Terroristen an. Der Name des Richters ist in dem Urteil anonymisiert.
Der Richter hatte seine Persönlichkeit völlig falsch eingeschätzt. Ballout nutzte die letzte Chance nicht - im Gegenteil: Er beging am Samstag den Anschlag auf den CSD. Eine Mutter aus Polen wurde getötet, 29 Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt. Als die Polizei ihn am Sonntag aufspürte und verhaften wollte, zückte er eine Stichwaffe. Daraufhin wurde er vom SEK erschossen.