Von
Andreas Rosenfelder
Chefkommentator und Ressortleiter Meinungsfreiheit
Stand: 19.06.2026 Lesedauer: 3 Minuten
Quelle: Philip Nuernberger
Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Zurückweisung eines Eritreers an der deutsch-polnischen Grenze im März 2026 für rechtswidrig erklärt. Der Mann war im September 2025 schon einmal illegal in die Bundesrepublik eingedrungen - und zwar über Dubai und Minsk, also über die "Belarus-Route", eine Art halbstaatliche Reiseagentur, die der Diktator Alexander Lukaschenko mit hochkriminellen Schlepperbanden und mit russischer Unterstützung betreibt, um Deutschland "mit Migranten und Drogen zu überfluten" und so zu destabilisieren, wie Lukaschenko selbst das Ziel beschreibt.
Dieser erste Einreiseversuch scheiterte an Alexander Dobrindts Migrationswende, die den Schutz der Außengrenzen und Zurückweisungen vorsieht. So griff die Bundespolizei den Mann auf, schob ihn zurück in den sicheren Drittstaat Polen und verhängte ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Trotzdem probierte der Eritreer es ein zweites Mal, wurde aber am Grenzübergang Gubinek kontrolliert und erneut zurückgewiesen. Das, so entschied nun das Gericht, sei rechtswidrig gewesen, weil dem Mann, der angeblich das Zauberwort "Asyl" gesagt haben soll, durch die Nichteinreise "schwere und unzumutbare" Nachteile entstünden.
Der Eritreer, der in Warschau ausharrte, während ein deutscher Asylanwalt den Prozess für ihn führte, darf also im dritten Anlauf einreisen und bekommt Zugang zum deutschen Sozialsystem - und das trotz Einreiseverbot. Herzlichen Glückwunsch, darf man da wohl sagen - vor allem an die Adresse des Anwalts Matthias Lehnert, der als ProAsyl-Gutachter sogar die Passbeschaffungspflicht für Schutzsuchende als Zumutung betrachtet: "Nur selten wird dabei darauf Rücksicht genommen, was das für Geflüchtete mit sich bringt."
Auch die Berliner Richter werden wohl stolz darauf sein, dass sie einmal mehr das heilige "Unionsrecht", also die völlig dysfunktionale Dublin-Verordnung der EU, gegen die zaghaften Handlungsversuche nationaler Politik durchsetzen. Immerhin hat dasselbe Gericht schon im Juni 2025 die Zurückweisung dreier von ProAsyl unterstützter Somalier als unrechtmäßig verurteilt - der Vorsitzende Richter war ein notorischer Kritiker der "Festung Europa". Die Migrationslobby, welche die Prozesse über den NGO-Umweg oft mit Steuergeldern finanziert, bejubelt solche Urteile.
Lesen Sie auch
EuGH-Urteil zur Migration - Die Richter sind offenbar blind für die Realitäten
Doch wer hier einen Sieg des Rechtsstaats über eine rechtsbrüchige Politik sieht, der lebt in einer Illusionsblase. Ihr Platzen könnte sehr unangenehm werden. Denn der Rechtsstaat beruht auf dem wechselseitigen Respekt von Politik und Recht. Der Politikwissenschaftler Philip Manow beschreibt in seinem Suhrkamp-Band "Unter Beobachtung" die Gefahren einer aktivistischen Justiz, welche der Exekutive jeden Handlungsspielraum raubt und so die Umsetzung des demokratischen Wählerwillens blockiert. Der Öffentlichkeit sei immer schwerer zu vermitteln, wenn Politiker das Programm, für das sie gewählt wurden, "nicht durchsetzen dürfen, weil ein überschaubares Richtergremium, nicht gewählt, durch niemanden zu kontrollieren oder zu sanktionieren, sich dem entgegenstellt". Wenn Richter die politische Realität ignorieren, setzen sie ihre Autorität aufs Spiel - und ihre Akzeptanz.
Bislang lässt sich Dobrindt durch Urteile zu den Zurückweisungen nicht irritieren und behandelt diese als Einzelfallentscheidungen. Damit tut er den Gerichten einen Gefallen. Denn wenn die Justiz eine Begrenzung der illegalen Massenmigration verhindert, statt bei der Rückkehr zu Recht und Ordnung zu helfen, dann ist sie selbst Teil des Problems.