Geht das nur mir so?: Halten Gerichte uns Bürger für zu blöd, ein Urteil zu verstehen?

Alexandra Würzbach schaut aufs Leben. Heute zum Thema: Vertrauen in Rechtsstaat

Alexandra Würzbach

01.03.2026 - 04:20 Uhr

Er war 16 Jahre alt. Er wollte helfen. Ein Streit im Skaterpark im sauerländischen Meinerzhagen. Zwei Jugend-Cliquen, aufgeheizte Stimmung. Filipp will schlichten, geht dazwischen. Ein wuchtiger Faustschlag. Selbst als er schon am Boden liegt, wird er noch geschlagen und getreten. Filipp stirbt. Jetzt, zwei Jahre später, das Urteil gegen den heute 18-jährigen Täter: ein Jahr auf Bewährung, 80 Sozialstunden wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Francesco D. (l., 18, Name geändert) verletzte Filipp im Jahr 2024 mit einem einzigen Faustschlag tödlich. Nun ist das Urteil gegen ihn gefallen
Foto: ALEX TALASH; privat

Verhandelt wurde am Landgericht Hagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Selbst bei der Urteilsverkündung. Das ist im Jugendstrafrecht möglich, aber ungewöhnlich. Die Strafkammer wollte zunächst nicht einmal die Höhe des Urteils kommunizieren. Begründung: "Es war eine Einzelfallentscheidung zugunsten des Persönlichkeitsschutzes des Täters." Mich macht das fassungslos. Nicht nur Filipps Familie fragt sich: Wie kann das sein? 80 Sozialstunden. Für einen toten Jungen?

Filipp S. auf der Intensivstation, er wurde dort von einer Maschine beatmet. BILD zeigt dieses Foto mit Einverständnis der Familie
Foto: privat

Natürlich: Das Jugendstrafrecht folgt einem anderen Prinzip als das Erwachsenenstrafrecht. Es soll erziehen, nicht vergelten. Es fragt: Wie verhindern wir die nächste Tat? Nicht: Wie hart bestrafen wir die vergangene? Das ist richtig. Jugendliche sind keine fertigen Persönlichkeiten. Sie können sich ändern. Reifen. Bereuen. Sie sollen eine zweite Chance bekommen.

Auch der Ausschluss der Öffentlichkeit hat seinen Sinn: Es geht um Schutz. Schutz der Persönlichkeit, vor Stigmatisierung, vor einem lebenslangen Makel. All das ist nachvollziehbar. Zumindest theoretisch. Doch wenn ein Junge sein Leben verliert und die Öffentlichkeit darüber, wie der Staat mit einem solchen Verbrechen umgeht, am besten gar nichts erfahren soll, dann stimmt doch was nicht.

80 Sozialstunden. Bewährung. Die zweite Chance. Filipp hat diese zweite Chance nicht. Seine Eltern haben sein Foto öffentlich gemacht. Ein fröhlicher Schüler mit blondem Lockenkopf, der gern skatete und Gitarre spielte. Die Welt soll Filipp nicht vergessen.

Wer der Täter ist, weiß ich nicht. Ein Abiturient, dem mal die Faust ausgerutscht ist? Oder ein polizeibekannter Gewalttäter? Hat er beim Streichel-Urteil gelächelt, oder die Eltern von Filipp um Verzeihung gebeten? Das Gericht hat es nicht für nötig gehalten, irgendetwas zu erklären. Und genau hier beginnt das Problem.

Ein Rechtsstaat lebt vom Vertrauen. Aber Vertrauen entsteht nicht durch Schweigen. Es entsteht durch Nachvollziehbarkeit und Transparenz. Wenn Urteile "im Namen des Volkes" gesprochen werden, dann muss dieses Volk zumindest verstehen können, wie sie zustande kommen. Gerade in gravierenden Fällen wie dem gewaltsamen Tod von Filipp. Wenn diese Erklärung fehlt, bleibt nur das Strafmaß und das Gefühl, dass ein Leben gerade mal 80 Sozialstunden wert ist.

Ich meine: Wer Gerechtigkeit will, muss sie sichtbar machen. Transparenz ist kein Angriff auf den Jugendschutz. Sie ist eine Voraussetzung dafür, ihn zu akzeptieren. Was wir im Moment erleben, ist das Gegenteil: Schweigen erzeugt Misstrauen. Und Misstrauen ist Gift für den Rechtsstaat.


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