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11.05.2025 - 21:30 Uhr
Mit großen Erwartungen blickt man im Senat auf die neue Bundesregierung, ob sie die unkontrollierte Einwanderung eindämmen kann.
Und tatsächlich machte Bundeskanzler Merz (CDU) sein Wahlversprechen wahr: Das Durchwinken an den Grenzübergängen wurde beendet, so jedenfalls kündigte es der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) an.
Man kehrt zu Recht und Ordnung zurück: Im Grundgesetz, Artikel 16a, und im deutschen Asylgesetz, Paragraph 18, ist geregelt, dass kein Asyl gewährt wird, wenn der Antragsteller aus einem "sicheren Drittstaat" einreist. Als sichere Drittstaaten gelten alle Nachbarländer Deutschlands. Diese Gesetze wurden 2015 von der damaligen Bundeskanzlerin Merkel (CDU) kurzerhand ignoriert, das blieb so, jetzt soll es sich ändern.
Aber es wird sich nicht viel ändern, denn längst nicht alle Grenzübergänge sind bewacht. Nur an den Autobahnen und großen Bundesstraßen gibt es Kontrollen. Die Schleuser können und werden also auf die kleineren Straßen oder auf die grüne Wiese ausweichen.
Noch schwerer aber als die lückenhaften Kontrollen wiegt der sogenannte "Pull-Faktor". Migranten mit und ohne Fluchtgrund bekommen bei uns pro Monat 441 Euro und dazu eine Unterkunft. In Dänemark sind es neben der Unterkunft 236 Euro, in Frankreich 210 Euro und in Polen gibt es gar kein Bargeld.
Wenn der Asylantrag genehmigt wurde, gibt es in Deutschland für alleinstehende Erwachsene 563 Euro Bürgergeld pro Monat, dazu Warmmiete und Krankenversicherung. In Polen sind es neben der Unterbringung nur 160 Euro.
Am größten ist der Unterschied im Falle der Ablehnung des Asylantrags. Dann bekommt man in Deutschland trotzdem das Bürgergeld. In Frankreich und Polen werden dann alle Sozialleistungen gestoppt, in Dänemark auch, dort werden abgelehnte Asylbewerber in einem Abschiebelager untergebracht.
Dieser stichprobenartige Überblick, der von der ARD im März veröffentlicht wurde, zeigt, wie groß der Anreiz ist, nach Deutschland zu kommen: