19.08.2026 - 04:01 Uhr
Foto: Peter Müller/BILD
Der Heimbetreiber war schon länger nicht gut auf die Familie zu sprechen: Sie trank und rauchte auf dem Zimmer, bekam Fremde zu Besuch. Verstoß gegen die Hausordnung, Abmahnung! Mitte Juli meldeten sich die Eltern mit ihren zwei fast erwachsenen Kindern in den Urlaub ab - obwohl klar war: Sind sie länger weg, ist eine Rückkehr in die Notunterkunft nicht garantiert. Nach zehn Tagen trudelten die Rumänen wieder ein, pochten auf eine erneute Unterbringung. Stadtrat Rehfeldt lehnte die Forderung knallhart ab: "Wer Urlaub in seinem Heimatland macht, kann dort auch dauerhaft leben und muss nicht in Deutschland Sozialleistungen und Unterkunft bezahlt bekommen."
Foto: David Heerde
In einem Berliner Hotel leben überwiegend Roma "Wir machen Minijobs, den Rest bezahlt das Amt".
Die Eltern wollten das nicht auf sich sitzen lassen, stellten einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin. Dort sollte entschieden werden, ob die Notunterkunft im Stadtteil Friedrichshain die Familie vorläufig doch wieder unterbringen muss. Doch auch hier kassierten die Rumänen eine Schlappe! Es mangele "an der erforderlichen Unfreiwilligkeit der geltend gemachten Obdachlosigkeit", befand die Richterin. Heißt: Die Familie hätte ihre Obdachlosigkeit vermeiden können.
Die Notunterkunft (180 Euro/Tag) war dabei längst nicht die einzige staatliche Unterstützung für die Familie. Die Eltern dürfen sich als EU-Bürger innerhalb der EU frei bewegen und in Deutschland leben und arbeiten. Zum Lohn können aufstockend Sozialleistungen in Anspruch genommen werden - das taten die Rumänen. Das Jobcenter erkannte 1700 Euro Bedarf an. Nach Abzug des Kindergeldes kassierte die Familie 1012 Euro im Monat. Für die Unterkunft fielen zusätzlich rund 45 Euro pro Person und Tag an - machte im Monat 5400 Euro!