Debatte Der Staat zeigt Empathie für Täter - Opfer dürfen auf Spenden hoffen

Elena Staszewski

31.10.2026, 13:58 Uhr 9 Min

Eine 17-Jährige wird ermordet, ihre Eltern kämpfen um Gerechtigkeit. Wer tötet, wird versorgt. Wer Leben rettet, wird im Stich gelassen. Was ist das für ein Rechtsstaat?

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (l.), Michael Kyrath, Vater eines der Opfer, und Innenministerin Magdalena Finke (beide Politiker CDU) gedenken der Messerattacke von 2023.
© Daniel Bockwoldt

Am 25. Januar 2023 sticht der staatenlose Palästinenser Ibrahim A. in einem Regionalexpress bei Brokstedt zu. Die 17-jährige Ann-Marie Kyrath und ihr Freund Danny P. sterben, weitere Fahrgäste werden verletzt. Das Gericht verhängt eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Täter. Eine vorzeitige Entlassung wird es vermutlich nicht geben. Ein Stück Gerechtigkeit in dem unendlichen Schmerz für die Hinterbliebenen - könnte man meinen.

Die Familie erlebt es anders. Nach der Tat wissen die Eltern von Ann-Marie Kyrath stundenlang nicht, wo ihre Tochter ist. Es gibt kaum Informationen. In der Ungewissheit, ob ihre Tochter noch leben könnte, fahren sie zum Tatort und erfahren dort, dass ihr Kind tot ist.

Dann beginnt der Stress: Bestattung, Grab, Nebenklage, Verdienstausfall. Laut Schilderung der Familie bleibt vieles an den Hinterbliebenen hängen. Rechtsberatung und psychologische Betreuung gibt es nach unzähligen Anträgen. Eltern, deren Kind durch eine grausame Straftat aus dem Leben gerissen wurde, müssen sich durch die Bürokratie kämpfen.

Kind tot, dann der finanzielle Ruin

Die Angehörigen eines Getöteten dürfen als Nebenkläger am Prozess teilnehmen. Auf Antrag bezahlt der Staat ihren Anwalt. Kosten für Anreise, Übernachtungen oder Verdienstausfall tragen sie selbst. Wer keinen Beistand zugesprochen bekommt, muss Prozesskostenhilfe beantragen und seine Bedürftigkeit nachweisen. Selbst dann gibt es keine Garantie. Landesbehörden räumen in Merkblättern ein: Kann ein Verurteilter nicht zahlen, bleiben die Kosten beim Opfer.

Ibrahim A. wird in Handschellen vor Gericht geführt. Bei seiner Messerattacke in einem Regionalzug bei Brokstedt starben zwei Menschen, vier weitere wurden schwer verletzt.
© Marcus Brandt

Dazu kommen Bestattungskosten von mehreren tausend bis zehntausend Euro, die häufig sofort fällig werden. Fällt während des Prozesses auch noch der Hauptverdiener aus, wird aus Trauer schnell eine Existenzkrise.

Opferschutzorganisationen und Betroffene berichten, dass sich Angehörige verschulden, um im Gerichtssaal gehört zu werden und ein Stück Gerechtigkeit zu erfahren. Der Täter muss sich mit diesen Sorgen nicht auseinandersetzen.

Ein Held, vom Staat im Stich gelassen

Chris S. hört in der Nacht auf den 18. Mai 2025 vor der Bielefelder Bar Cutie eine Frau schreien. Der 27-Jährige sieht die Not des Opfers und nimmt den Angreifer in den Schwitzkasten. Die Messer sieht er nicht. Mahmoud M., ein syrischer Asylbewerber mit subsidiärem Schutz, war gekommen, um "Ungläubige" zu töten. Erst als sich die Jeans von Chris S. mit Blut vollsaugt, merkt er, dass etwas nicht stimmt. Zwei Stiche, eine verletzte Arterie, zwei Liter Blutverlust. Seine Anwältin sagt: Ohne ihn hätte es weitere Verletzte und Tote gegeben.

Was bekommt der Lebensretter? 5000 Euro Soforthilfe vom Bund. Über eine Opferrente ist noch immer nicht entschieden. Chris S. trägt eine 35 Zentimeter lange Narbe am Oberschenkel; 55 Stiche waren nötig, um die Wunde zu nähen. Stehen fällt ihm schwer, Lasten tragen kann er nicht. Dazu kommt eine posttraumatische Belastungsstörung. Als Werkstudent hat er keinen Anspruch auf Krankengeld und kann sein Studium nicht fortsetzen. Er wohnt mietfrei. Sonst, sagt er, wüsste er nicht weiter.

Vor der Bielefelder Bar Cutie wurden vier Menschen bei einer Messerattacke schwer verletzt.
© Katrin Nordwald/imago

Von offizieller Seite meldete sich niemand. Nicht einmal eine Karte oder einen Blumenstrauß erhielt er. Später kam es zu einem kurzen Gespräch mit der neuen Oberbürgermeisterin am Rande eines Fußballspiels. Geholfen haben ihm ein Fanprojekt und sein Verein. Die langen Fahrten zum Prozess nach Düsseldorf zahlten die Opfer selbst.

Mahmoud M. wurde im Juni zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Chris S. sagte Medienvertretern: "Täterschutz steht über Opferschutz in diesem Land."

Innenminister Alexander Dobrindt hatte erklärt, Anschläge ließen sich nie zu hundert Prozent verhindern. Chris' Forderung: Dann muss der Staat den Betroffenen wenigstens hundert Prozent Unterstützung geben.

Auch der Prozess ist für die Opfer ein Kraftakt. Sarah S., die Frau, der Chris in jener Nacht zu Hilfe kam, will den Täter sehen und hören, der ihr das angetan hat. Sie fährt zu jedem Verhandlungstag nach Düsseldorf, auf eigene Kosten. Chris S. kommt nur zweimal, zu seiner Aussage und zum Urteil. Er hat den Täter ausgeblendet, sagt er, und nicht einmal angesehen. Dieser lässt über seinen Anwalt genau eine Erklärung ausrichten: Er wolle sich bei der Bundesrepublik Deutschland entschuldigen. Nicht bei den Menschen, die er beinahe getötet hat.

Täter haben Rechte und werden gut versorgt

Zwar gilt seit Januar 2024 ein neues Entschädigungsrecht mit Traumaambulanz und Fallmanagement, doch auch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt räumt ein, dass viele Betroffene ihre Ansprüche nicht kennen. Ein Hilfesystem, das Opfer erst finden und per Antrag in Gang setzen müssen, hilft nur denen, die Zeit, Kraft und Beratung haben. Wer nach einer Gewalttat ohnehin kaum zurechtkommt, bleibt leicht auf der Strecke.

Darf ein Rechtsstaat seine Fürsorge davon abhängig machen, dass ein Opfer die richtigen Menschen kennt?

Im Bielefelder Prozess standen dem Täter drei Dolmetscher zur Verfügung, zwei im Saal und einer für Gespräche mit seinem Anwalt. Hinzu kommen die Kosten für Pflichtverteidiger, Gutachter und Gerichtsverfahren. Auch die medizinische Versorgung, Therapie und Verpflegung während der Haft müssen finanziert werden. Bereits die Inhaftierung eines einzigen Mannes kann den Staat jährlich mehrere Zehntausend Euro kosten. Insgesamt verursacht der Strafvollzug in Deutschland jedes Jahr Kosten in Milliardenhöhe. Die Verfahrenskosten werden dem Verurteilten zwar in Rechnung gestellt - wer mittellos ist, kann sie jedoch nicht begleichen.

Und die Opfer? Sie zahlen mit ihrer Gesundheit, ihrer Existenz und ihrer Zukunft. Manche mit ihrem Leben. Nach dem Urteil kommt die Allgemeinheit für die Versorgung der Täter auf. Das Opfer muss derweil Anträge stellen.

Mahmoud M. wurde im Juni zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
© Federico Gambarini/dpa

Viele Opfer erhalten Schmerzensgeld nie

Im Fall des Lebensretters Chris S. wurden 70.000 Euro pro Opfer erstritten. Doch der Täter ist mittellos. Ob die Opfer das Geld jemals sehen, ist fraglich. Chris S. sagt nüchtern, es mache keinen Unterschied, ob jemand zu 5000 oder zu 2,5 Millionen Euro verurteilt werde, wenn nichts zu holen sei. Die Opfer müssen sich darum kümmern, dass das erstrittene Schmerzensgeld, das ihnen zusteht, eingetrieben wird - die Kosten dafür tragen sie in vielen Fällen ebenfalls selbst.

Im Juni startete eine private Spendenaktion für Chris S. und die weiteren Opfer. 100.000 Euro sollten für die vier Opfer zusammenkommen. Bis zum 19. Oktober waren es gerade einmal 26.000 Euro. Das wirft Fragen auf. Eine mögliche Erklärung ist, dass sich viele Deutsche ungern mit islamistischen Anschlägen beschäftigen, weil die nicht ins eigene Weltbild passen. Es entsteht der Eindruck, dass die Angst vor einem Rassismusvorwurf mitunter schwerer wiegt als die Auseinandersetzung mit islamistischen Straftätern und ihren Opfern.

Kosten ausländischer Straftäter

Ein ausländischer Straftäter in deutscher Haft verursacht laufende Kosten für Unterbringung, Personal, Verpflegung und medizinische Versorgung. Hinzu kommen Verfahrenskosten, etwa für Gutachten und Dolmetscher. Allein die durchschnittlichen Haftkosten in Berlin lagen 2025 bei rund 248 Euro pro Tag. Das sind rechnerisch mehr als 90.000 Euro im Jahr, ohne zusätzliche Verfahrenskosten.

Ein Abschiebeflug kann mehrere Tausend Euro kosten, ist im Vergleich zu einer langen Haft aber deutlich günstiger. Natürlich ersetzt eine Abschiebung keine Strafverfolgung und ist rechtlich nicht in jedem Fall zulässig. Doch bei ausländischen Straftätern, die abgeschoben werden dürfen, muss die Politik erklären, warum sie diese Möglichkeit nicht konsequenter nutzt.

Allein in Berlin kostet die Haftunterbringung ausländischer Straftäter Schätzungen zufolge 168 Millionen Euro jährlich. Wie viele Millionen oder Milliarden Euro sind es bundesweit? Der Anteil nichtdeutscher Verurteilter in Gefängnissen und Sicherungsverwahrung liegt je nach Bundesland bei 44 bis 57 Prozent. Wie viele Insassen einen Migrationshintergrund haben, wissen wir nicht.

NGOs verhindern Abschiebungen

Während in vielen anderen Ländern selbst eingebürgerte Migranten mit hohen Strafen, Ausweisung und Entzug der Staatsbürgerschaft rechnen müssen, können sich in Deutschland auch Flüchtlinge ohne Aufenthaltstitel, die gemordet, massenvergewaltigt und terroristische Anschläge geplant oder durchgeführt haben, auf ein Rundum-sorglos-Paket staatlich finanzierter Organisationen verlassen.

Anwälte der Angeklagten, Sozialarbeiter und Seelsorger in den Gefängnissen sind bestens vernetzt mit denjenigen, die Abschiebungen verhindern wollen. Argumentiert wird damit, dass die Menschen in Abschiebeländern verfolgt würden und ihnen der Tod drohe. Manche gehen so weit, an Flughäfen gegen Abschiebungen zu demonstrieren. Aus Menschlichkeit? Bei einigen vielleicht, aber der Verdacht liegt nahe, dass hinter den Inszenierungen ein finanzielles Interesse steht.

Der Markt rund um die Flüchtlingsversorgung ist lukrativ und lässt sich wunderbar als humanitäres Projekt an den Staat und an gutgläubige Spender verkaufen. Für die ist es eine einfache Rechnung: Je mehr Flüchtlinge in Deutschland ankommen und bleiben, umso höher ist der finanzielle Gewinn, bezahlt von der Allgemeinheit.

Statistiken werden schöngerechnet

Die polizeiliche Kriminalstatistik unterscheidet bei Tatverdächtigen zwischen deutscher und nichtdeutscher Staatsangehörigkeit. Einen Migrationshintergrund erfasst sie nicht systematisch. Eingebürgerte und Deutsche mit zugewanderten Eltern werden als Deutsche geführt. Das entspricht der Systematik der Statistik, bildet aber nicht die gesamte Biografie eines Tatverdächtigen ab.

Wer wirksame Prävention will, braucht mehr als Angaben zu Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit. Es müsste bekannt sein, wie lange Tatverdächtige bereits in Deutschland leben, wann sie eingereist sind, welche Bildungs- und Integrationsangebote sie durchlaufen haben und welchen Einfluss Familie, Erziehung und die Vermittlung rechtsstaatlicher Werte hatten.

Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit patriarchalen Strukturen, Ehrvorstellungen und Frauenbildern, mit der Akzeptanz von Gewalt als Mittel der Konfliktlösung sowie mit Gruppendruck und kriminellen Milieus, in denen Gewalt als Zeichen von Stärke gilt.

Das stellt niemanden wegen seiner Herkunft unter Generalverdacht. Es bedeutet nur, mögliche Ursachen zu untersuchen, statt Fragen aus Angst vor dem Rassismusvorwurf auszuklammern. Spielen Herkunft, Sozialisation und kulturelle Prägung keine Rolle, muss eine ergebnisoffene Untersuchung das zeigen. Wer Zusammenhänge vermutet, muss sie belegen. Wer sie ausschließt, ebenso.

Was kann der Staat tun?

Gewalt - Migranten-Gang terrorisiert Pankow: Vater klagt die Berliner Justiz an

Der deutsche Staat bietet zahlreiche Hilfsangebote zur Prävention. Entscheidend ist, ob sie tatsächlich etwas bewirken. Wäre es nicht sinnvoller, die Mittel auf nachweislich wirksame Angebote zu konzentrieren, statt ein System aus staatlich subventionierten Stellen und Vereinen aufrechtzuerhalten, dessen Nutzen nicht ausreichend belegt ist? Es ist nicht hinnehmbar, wenn Opfer und ihre Angehörigen dieses System mitfinanzieren, während sie selbst um Unterstützung kämpfen müssen.

Ein funktionierender Staat würde Identitätsschutz zur Regel machen, nicht zur Ausnahme. Zeugen- und Opferadressen gehören von Beginn an in einen geschützten Teil der Akte. Schmerzensgeld und Entschädigung sollten unbürokratisch vorgestreckt und anschließend beim Täter eingefordert werden. Der Staat muss den bürokratischen Aufwand übernehmen, statt ihn den Opfern aufzubürden. Opferanwalt, Prozessbegleitung und Traumaambulanz sollten Standard sein.

Wenn der Rechtsstaat die Interessen seiner eigenen Bürger aus dem Blick verliert, muss er sich fragen lassen: Wem dient er eigentlich noch?


Quelle: