Von
Ricarda Breyton Politikredakteurin
Stand: 05.09.2025 14:50 Uhr
Lesedauer: 3 Minuten
Quelle: picture alliance/SZ Photo/Christian Ditsch
Die Zahl der Personen, die sich in Deutschland erneut um Asyl bemühen, steigt. Das geht aus den neuesten Asylzahlen hervor, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am Freitag veröffentlicht hat.
Demnach haben im August 8779 Personen einen sogenannten Asylfolgeantrag bei der Behörde gestellt - so viele wie noch nie innerhalb eines Monats. Von Januar bis August 2025 haben bislang 25.766 Personen einen Folgeantrag eingereicht. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2024 lag die Zahl bei 21.194 Folgeanträgen, 2023 waren es 22.795.
Plan der Bundesregierung
Wappnen für den Fall, dass Migranten trotz EU-Asylreform illegal kommen
Kritik an Bundesregierung
"Dann kann man 1000 Hundertschaften an Grenze stellen. Leute werden trotzdem kommen"
Von einem Folgeantrag spricht die Behörde, wenn eine Person nach einem abgeschlossenen Asylverfahren erneut einen Antrag auf Schutz stellt. In der Regel handelt es sich um Personen, die eine Ablehnung erhalten haben oder keinen vollen Schutzstatus. Die Antragsteller müssen bei einem Folgeantrag deutlich machen, dass sich die Verhältnisse im Herkunftsland seit der Entscheidung erheblich verändert haben. Nur dann führt das BAMF ein neues Asylverfahren durch. Ansonsten wird der Antrag als unzulässig abgelehnt.
"Dieser Anstieg der Folgeanträge ist insbesondere auf die Zunahme von Folgeanträgen afghanischer Antragstellerinnen zurückzuführen", teilt die Behörde zu den aktuellen Zahlen mit. Von den mehr als 25.000 Folgeanträgen in diesem Jahr kämen 9139 von Frauen aus Afghanistan. Hinzu kämen solche von Kindern afghanischer Frauen. Im Vorjahreszeitraum hätten nur 221 Afghaninnen einen Asylfolgeantrag gestellt.
Bei den Afghaninnen handelt es sich offenbar um Frauen, die bislang einen sogenannten subsidiären Schutz in Deutschland haben. Dieser Schutz wird erteilt, wenn keine klassische Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention oder des Asylrechts vorliegt, aber dennoch Gefahren im Herkunftsland drohen, etwa wegen eines Bürgerkriegs. Subsidiär Schutzberechtigte haben eingeschränkte Rechte: Sie können zum Beispiel ihre Familie nicht nachholen - eine Regelung, die die schwarz-rote Koalition gerade beschlossen hat.
Ressort: Ausland Afghanistan
Taliban verbieten Fenster mit Blick auf Küche, Hof und andere "Frauenorte"
Ressort:Politik Afghanistan
"Schmerzen, Elend, sogar Tod" - Taliban verbieten Frauen nun auch medizinische Ausbildung
Den enormen Anstieg der Folgeanträge von Afghaninnen erklärt das Amt mit der geänderten Situation im Land. "Seit der Machtübernahme der Taliban hat sich die Situation von Frauen und Mädchen in Afghanistan weiter verschlechtert", teilt die Behörde mit.
Sie nimmt auch Bezug auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 4. Oktober 2024: Demnach erreichen "die vom Taliban-Regime erlassenen diskriminierenden Maßnahmen und Gesetze gegen Frauen die erforderliche Schwelle, um als Verfolgungshandlungen zu gelten". Ihnen könnte also Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention zustehen.
"Die hohe Zahl an Folgeanträgen kann als Auswirkung dieses Urteils angesehen werden", so das BAMF. Die Taliban haben in den Monaten seit der Machtübernahme die Rechte von Frauen extrem eingeschränkt. Sie dürfen sich unter anderem nicht mehr frei bewegen oder ihre Meinung frei äußern. Auch öffentliches Singen ist ihnen verboten, wie die EU-Asylagentur in ihrer Länderanalyse berichtet.
Die hohe Zahl der Asyl-Folgeanträge bedeutet: Erstmals seit 2007 wurden wieder mehr solche Anträge als Erstanträge gestellt. Letztere gingen in den vergangenen Monaten deutlich zurück: Im August beantragten 7803 Menschen erstmals Asyl hierzulande - im Januar dieses Jahres waren es noch 14.920 gewesen.