Kennzeichen in Sachsen

Kfz-Kennzeichen in Sachsen

Ab sofort -01.11.2012- sind die "Heimatkennzeichen" in den entsprechenden Kfz-Zulassungsstellen im Freistaat Sachsen erhältlich.
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) hat dazu entsprechende Verfahrensregelungen an die Zulassungsbehörden verschickt. Die "Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften2 - so der offizielle Name - ist zum 1. November 2012 in Kraft getreten. Sie ermöglicht die Wiedereinführung von 45 noch gültigen, aber auslaufenden Unterscheidungszeichen ("Altkennzeichen") in Sachsen.

Das Wichtigste zur neuen Kraftfahrzeugsteuer: Das neue Modell betrifft alle Halter eines Pkw mit Erstzulassung ab 1. Juli 2009. Pkw, die vor dem 1. Juli 2009 zugelassen wurden, werden grundsätzlich nach altem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt. Ausnahme: Für Pkw mit Erstzulassung zwischen 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 gelten Besonderheiten.(Quelle: Bundesfinanzministerium)


© infos-sachsen / letzte Änderung: - 04.06.2023 - 13:28